Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung

Digitalcourage e.V. bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen vor.

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Mit großer Freude nehmen wir auf, dass ein Mitglied unseres Trägerkreises beabsichtigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung von Rechten durch die Verschärfung des Polizeigesetzes zu erheben – Rechten, die im Grundgesetz enthalten sind, welches sich die Deutschen kraft ihrer verfassungsgebenden Gewalt im Mai 1949 gegeben haben. Kurz gesagt: Mit dieser Beschwerde setzt sich Digitalcourage dafür ein, unser aller Rechte zu sichern. Wir bekunden ausdrücklich unsere solidarische Unterstützung.

Der Digitalcourage-Newsletter vom 12.03.2019:

Polizeigesetz NRW – Unterstützt unsere Verfassungsbeschwerde

Liebe Leute,

im Dezember haben CDU, FDP und SPD in NRW die Verschärfung des Polizeigesetzes verabschiedet. Wir reichen dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein!

Hier mitzeichnen und unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen!

Seit die Verschärfung in Kraft getreten ist, darf die Landespolizei in NRW Menschen mit Staatstrojanern und elektronischen Fußfesseln überwachen oder Kontaktverbote und Aufenthaltsvorgaben aussprechen. Begründet haben CDU und FDP das Gesetz mit Terrorismus – doch die Verschärfungen betreffen uns alle.

Mit dem Gesetz werden Grundsätze des Rechtsstaats angegriffen: Die Polizei darf bereits handeln, bevor von einer Person eine konkrete Gefahr ausgeht. Das rückt die Arbeit der Polizei näher an die eines Geheimdienstes und kratzt an der Unschuldsvermutung.

Alle Änderungen haben wir hier erklärt: https://digitalcourage.de/blog/2018/polizeigesetz-nrw-entschaerfung-findet-nicht-statt

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Besonders gefährdet sind durch das Gesetz Aktivist.innen: Wenn „Tatsachen die Annahme begründen, dass die Identitätsfeststellung […] vorsätzlich verhindert worden ist“, darf eine Person mit richterlicher Anordnung bis zu sieben Tage in Gewahrsam genommen werden. Genau das ist bereits passiert: Im Februar saßen Umweltschützer.innen fünf Tage in Haft, bis sie ihre Fingerabdrücke abgegeben hatten. Einen guten Grund dafür gab es nicht, denn der Vorwurf des Hausfriedensbruchs wurde danach fallen gelassen.

Wir wollen keine Gesetze, die Protest kriminalisieren. Wir wollen keine Polizeibefugnisse, die gegen Terror nutzlos sind, aber Grundrechte aushöhlen. Deshalb bereiten wir eine Verfassungsbeschwerde vor. Hier könnt Ihr unterschreiben und unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen: https://aktion.digitalcourage.de/polg-nrw

Mit entschlossenen Grüßen aus Bielefeld
Kerstin Demuth und das Team von Digitalcourage

PS: Bitte helft uns, das Gesetz vor das Verfassungsgericht zu bringen! Erzählt Freunden und Kolleginnen davon!

Digitalcourage-Newsletter vom 12.03.2019

Digitalcourage e.V.
Marktstraße 18
33602 Bielefeld
Für Bürgerrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter

Hintergrund: Bei einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich um eine Beschwerde vor einem Verfassungsgericht, deren Gegenstand die Verletzung eines Grundrechts (Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes) oder grundrechtsgleichen Rechts (Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104) ist.

Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft

Wir möchten darüber informieren, dass in Hessen ein Bündnis zu der Demonstration „Solidarität! Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft“ durch die Frankfurter Innenstadt aufruft:

Solidarität!
Gegen den Rechtsruck in Staat und Gesellschaft

Demonstration
23. März 2019, 14Uhr
Hauptbahnhof, Frankfurt am Main

Informationen zur Demo
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Hintergrund: Die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yildiz, Nebenklägerin im NSU-Prozess, erhielt seit August 2018 wiederholt mit „NSU 2.0“ unterzeichnete Drohbriefe, die u.a. rassistische Beschimpfungen und Morddrohungen gegen sie, ihre kleine Tochter und andere Familienangehörige enthielten. Bestimmte Anhaltspunkte begründen den Verdacht eines Zusammenhangs zu einer inzwischen aufgedeckten mutmaßlich rechtsextremen Chatgruppe in der Frankfurter Polizei.

Die Initiator*innen der Demonstration möchten nicht nur Solidarität mit allen von rassistischer Gewalt Betroffenen sichtbar werden lassen, sondern sehen diesen Vorgang sowie weitere zugleich als symptomatisch für einen Rechtsruck an, der sich unter anderem auch in den neuen Polizeigesetzen mehrerer Bundesländer zeige. Die folgende Analyse ist Teil ihres Aufrufs:

Die autoritäre Entwicklung zeigt sich auch in der Ausweitung der Befugnisse des staatlichen Sicherheitsapparats. […] Das Polizeiaufgabengesetz in Bayern und die neuen Polizeigesetze in Niedersachsen, Sachsen, NRW oder Hessen weiten die Kompetenzen der Polizeiorgane bei geringerer Kontrolle aus. Gleichzeitig findet eine zunehmende Verschränkung der Befugnisse von Verfassungsschutz und Polizeibehörden statt. Die Gesetzesänderungen brechen mit rechtstaatlichen Standards, überziehen soziale Bewegungen mit Repression und gefährden demokratischen Protest. Organisatorisches Rückgrat der autoritären Formierung ist dabei die AfD, die in allen bundesdeutschen Landtagen von innen Einfluss auf Apparate wie Polizei, Militär und Justiz nimmt. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Zunahme autoritärer Formierung mit globaler Reichweite. Gefährdet sind wir alle!

Aufruf auf gegendenrechtsruck.noblogs.org zur Demonstration am 23.03.19 in Frankfurt (Main)

Den vollständigen Aufruf, die Unterstützer*innen und Presseartikel findet ihr auf der Seite der Demonstration: gegendenrechtsruck.noblogs.org

Der zugehörige Termin mit Karte.

Rechtswidrige Freiheitsberaubung durch Polizei- und Justizwillkür entgegen richterlichen Beschlusses

+++ Lex Hambi: Rheinland3 trotz genommener Fingerabdrücke weiterhin in Polizeigewahrsam
+++ Polizeigesetz dient als Abschreckungsgesetz gegen soziale Bewegungen

Drei der am Samstag im Tagebau Garzweiler festgenommenen Aktivist*innen befinden sich weiterhin in Polizeigewahrsam, was seit dem gestrigen Nachmittag (13.02.) klar rechtswidrig ist: Zu diesem Zeitpunkt wurden die Fingerabdrücke aller drei Gefangenen genommen, womit der Gewahrsamsgrund, der im richterlichen Beschluss angeführt worden war, entfallen ist. Dass die Umweltschützer*innen seitdem weiter auf der Polizeiwache Mönchengladbach festgehalten werden, hält das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ für Freiheitsberaubung. Es fordert daher ihre sofortige Freilassung und eine parlamentarische Aufarbeitung der Geschehnisse.

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„Die Ermächtigung der Polizei zur Willkür ist erschreckend schnell Realität geworden. Dies zeigt: Das neue Polizeigesetz ist eine autoritäre Spielwiese für die Polizei. Sie tun, was sie wollen, weil sie genau das aus dem Innenministerium vermittelt bekommen haben. Dass die Justiz hier aber kritiklos mitzieht und Menschen der Freiheit beraubt, ist für uns unfassbar.“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses.

Sowohl die Kreispolizeibehörde Heinsberg als auch das Amtsgericht Erkelenz hatten ihre Begründung der Freiheitsentziehung der Aktivist*innen darauf gestützt, dass sie deren Identität zur Gefahrenabwehr mithilfe von Fingerabdrücken feststellen müssten. Im Beschluss des Amtsrichters Dr. Meuters zur Haftbeschwerde steht: „Die Ingewahrsamnahme ist zur Gefahrenabwehr geeignet. Innerhalb der angeordneten Frist ist mit einer Ablösung der Verklebung der Fingerkuppen zu rechnen. Diese ermöglicht […] entweder die Identifikation des Beteiligten, jedenfalls aber dessen Individualisierung, sodass ein personifiziertes Betretungsverbot gemäß §34 Abs. 2 PolG ausgesprochen werden kann.“ Laut dieses Beschlusses ist der Gewahrsamsgrund mit Abnahme der Fingerabdrücke entfallen. Dennoch habe der Eilrichter des Amtsgerichts Erkelenz am Mittwoch Abend laut „EK Hambach“ entschieden, dass die Gefangenen für „strafprozessuale Maßnahmen“ bis zum Folgetag festgehalten werden sollten.

Rechtsanwalt Christian Mertens sagt dazu: „Polizei und Justiz springen seit Festnahme meiner Mandant*innen munter zwischen Polizeirecht und Strafprozessordnung hin und her, um ihre jeweiligen Maßnahmen zu rechtfertigen. So funktioniert Rechtsstaat aber nicht! Der lange Freiheitsentzug wäre nach Strafprozessordnung nicht möglich gewesen, also haben sie einen Antrag auf Basis der Gefahrenabwehr nach verschärftem Polizeigesetz konstruiert. Jetzt, da die Begründung zu Gefahrenabwehr wegfällt, soll plötzlich wieder Strafprozessordnung gelten? Das ist ebenso skandalös wie durchschaubar und reine Schikane für meine Mandant*innen.“

Mit ihrem Vorgehen in dieser Woche haben sowohl die involvierten Polizeibehörden als auch die Gerichte bewiesen, dass es sich bei der Verschärfung des Gesetzes keineswegs um Maßnahmen zur Terrorabwehr handelt, sondern um die Ermächtigung, auf autoritäre Weise mit Protestierenden aus sozialen Bewegungen umzugehen. Das Innenministerum NRW, das dies im Gesetzgebungsprozess noch von sich wies, bestätigte dies nun in einer Stellungnahme gegenüber der WAZ: „Es sind genau diese Fälle, für die wir die neue Befugnis für die Polizei eingeführt haben.“, erklärte ein Sprecher. Wer glaube, seine Identität verschleiern zu können (…) werde jetzt eines besseren belehrt. Sabine Lassauer kommentiert dazu: „Mit solchen überzogenen Maßnahmen sollen engagierte Menschen eingeschüchtert und von der Ausübung ihrer Grundrechte abgehalten werden. Die Polizei missbraucht die Verschärfungen mit Rückendeckung des Innenministeriums zur Abschreckung.“

Update (14.02.2019 15:24 Uhr): Mittlerweile wurden die drei aus dem Gewahrsam entlassen.

Ein Freifahrtschein für den Großen Bruder

Dieser Artikel erschien zuerst in der Ausgabe 436 der Zeitschrift Graswurzelrevolution.

Die Auswirkungen des neuen Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen

30. Januar 2019 | Michèle Winkler

Überwachungskamera mit dem Graffiti „WHAT ARE YOU LOOKING AT?“
Foto: Niv Singer via flickr.com (CC BY-SA 2.0)

Am 12. Dezember 2018 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein heftig umstrittenes neues Polizeigesetz verabschiedet. Nach Bayern hatte es in NRW die heftigsten Proteste gegen die umfassende Ausweitung polizeilicher Befugnisse gegeben (vgl. GWR 435). Auch wenn leichte Entschärfungen errungen wurden, können diese nur als Pyrrhussieg gelten.

Freifahrtschein für Polizeiwillkür

Die Polizei in NRW erhält sehr weitgehende neue Befugnisse: Telekommunikations- und Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote, elektronische Fußfessel, Strategische Fahndung und deutlich verlängerte Gewahrsamsdauern. Elektroschockgeräte werden als zusätzliche Waffen eingeführt und die Videobeobachtung darf weiter ausgebaut werden.

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Ein wichtiger Kritikpunkt ist und bleibt die zeitliche und prognostische Vorverlagerung der Eingriffsschwellen, was den Weg für Polizeiwillkür bereitet. Entgegen der bisherigen Vorgaben, dass Polizei im Vorfeld möglicher Straftaten nur aufgrund sogenannter „konkreter Gefahren“ eingreifen darf, kann sie dies nun schon, wenn vagere Vermutungen bestehen, dass eine Person möglicherweise eine „terroristische Straftat“ planen könnte. Was als terroristische Straftat zählt, wird in einem sehr breiten Straftatenkatalog abgebildet: von Mord und Totschlag über Computersabotage oder das Herbeiführen einer Überschwemmung bis hin zu „Gefährlichen Eingriffen in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ oder gar zur Zerstörung eines Fahrzeugs der Polizei.

„Ein Freifahrtschein für den Großen Bruder“ weiterlesen

Erste Anwendungsfälle des „Lex Hambi“ aus neuem NRW-Polizeigesetz

+++ Nach Braunkohleprotest: Umweltaktivist*innen in fünftägigem Polizeigewahrsam zur Identitätsfeststellung
+++ Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ fordert Freilassung der Gefangenen aus verfassungswidrigem Polizeigewahrsam

Am vergangenen Samstag kam es zum ersten Anwendungsfall des sogenannten „Lex Hambi“: Nachdem Umweltaktivist*innen einen Bagger im Tagebau Garzweiler blockiert hatten, wurden sie wegen angeblichen Hausfriedensbruchs festgenommen. Für Aktivist*innen, deren Identität nicht festgestellt werden konnte, ordnete das Amtsgericht Erkelenz Polizeigewahrsam bis vorerst Donnerstag (14.02.) an. Die Richterin führte für ihre Entscheidung die im Dezember beschlossene Verschärfung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes an, die Ingewahrsamnahmen zur Identitätsfeststellung von bis zu sieben Tagen erlaubt. Bis Ende 2018 durften diese in NRW noch maximal 12 Stunden dauern. Sachverständige und Innenexpert*innen halten diese Regelung für verfassungswidrig.

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Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen“ kritisiert das Vorgehen der Polizei und des zuständigen Amtsgerichts und fordert die unverzügliche Freilassung der Gefangenen. Ein mehrtätiger Freiheitsentzug zur Identitätsfeststellung stellt einen massiven Eingriff in die Freiheit der Person dar. Für den im Raum stehenden Vorwurf des Hausfriedensbruchs kam es in den letzten Jahren regelmäßig zu Freisprüchen. „Aktivist*innen für einen unhaltbaren Vorwurf fünf Tage lang wegzusperren, ist vollkommmen unverhältnismäßig und kann nur als Abschreckungsmaßnahme bezeichnet werden. Polizei und Amtsgericht versuchen, unliebsamen Protest im Keim zu ersticken und verlassen damit den Boden der Verfassung. Dass das Amtsgericht sich dafür hergibt, ist skandalös.“, so Michèle Winkler, Sprecherin des Bündnisses.

Das Bündnis hatte bis zuletzt die Verabschiedung des massiv verschärften Polizeigesetzes zu verhindern versucht und dies vor allem mit dem uferlosen Abbau von Grund- und Freiheitsrechten begründet. Ungeachtet der anhaltenden Proteste und scharfen Kritiken aus den Reihen der Sachverständigen, verabschiedete der Landtag das Gesetz am 12.12.2018. „Vor Inkrafttretung des Gesetzes versuchten die Regierungsparteien der Öffentlichkeit weiszumachen, das Gesetz diene ihrem Schutz. Schon die ersten Anwendungsfälle beweisen, was wir monatelang angemahnt hatten: Tatsächlich richtet sich die Verschärfung gegen soziale Bewegungen und eine kritische Zivilgesellschaft. Angesichts der zunehmenden sozialen und ökologischen Ungerechtigkeiten soll die Polizei dafür sorgen, dass die daraus entstehenden Spannungen im Griff behalten werden. Terrorabwehr ist dabei lediglich eine schlechte Tarnung.“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses.

Rede zum Thema Überwachung

Haben Sie etwas zu verbergen? Ich schon. Wir alle. Das nennt sich „Privatsphäre“. Ich will nicht beim Nasebohren oder beim Rumknutschen beobachtet werden. Ich will nicht, dass jemand mein Tagebuch liest, oder Nachrichten, die ich Freunden, Eltern und Kolleginnen schreibe. Doch genau das hat der CDU-Innenminister Reul vor: Mehr Videokameras, die popelnde Menschen und tränenreiche Abschiede an Bahnhöfen beobachten. Datenbanken, in denen die Messenger-Nachrichten mutmaßlicher „Gefährder.innen“ gespeichert werden.

Wenn ein eifersüchtiger Partner heimlich die SMS seiner Freundin liest, plagt ihn danach vielleicht zumindest ein schlechtes Gewissen. Eine Datenbank, die unsere Nachrichten speichert, hat kein Gewissen. Ein Computerprogramm, dass die Nachrichten nach Wörtern durchsucht, hat kein Urteilsvermögen. Wir, die Menschen in NRW, die Betroffenen, werden vermutlich nie erfahren, welche Wörter nach dem neuen Polizeigesetz als Hinweis auf eine „drohende Gefahr“ gewertet werden: Bombe? Explosion? Dschihad? Oder doch eher: Demo, Hambi, Freiheit?

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Mit dem neuen Polizeigesetz werden wir nicht geschützt. Im Gegenteil. Wir werden der Gefahr ausgesetzt, selber zur Gefahr deklariert zu werden. Kein Mensch wird nachvollziehen können, warum. Professor Clemens Arzt spricht in seiner Stellungnahme von einem Paradigmenwechsel: Bisher ist eine Gefahr, also die Wahrscheinlichkeit eines Schadens nötig, damit die Polizei überwachen und einsperren darf. In Zukunft soll die Wahrscheinlichkeit einer Wahrscheinlichkeit eines Schadens reichen. Wer soll das verstehen? Wie soll die Polizei die Wahrscheinlichkeit einer Wahrscheinlichkeit einschätzen – Und zwar so, dass es nachvollziehbar ist? Wer soll wissen, wie er oder sie sich verhalten darf, wenn sie von der Polizei in Ruhe gelassen werden will?
Wir haben in den letzten Jahrzehnten in der Bundesrepublik in einem der friedlichsten Länder der Welt gelebt. Das ist auch der Polizei zu verdanken. Ich will eine Polizei! Ich will sie als Ermittler und Rechtsdurchsetzerin, nicht aber als Überwacherin, nicht als Umsetzerin willkürlicher, vorauseilender Repression.

Ein anderer Grund für den Frieden, in dem wir hier aufwachsen durften, sind unsere Abwehrrechte gegen den Staat. Diese Abwehrrechte wurden aus gutem Grund geschaffen.
Das Grundgesetz wurde nicht in einer Zeit der Ruhe und des Friedens geschaffen. Es wurde geschaffen nach einer der größten Katastrophen, in einer der dunkelsten Zeiten, die die Welt je erlebt hat.
Die deutsche Geschichte hat gezeigt, wie wichtig der Schutz der Menschen vor einem übergriffigen Staat ist. Man hatte gelernt, welche Gefahr ein riesiges Machtgefälle darstellt, wenn Überwachung und Repression in die falschen Hände geraten. Man wollte um jeden Preis verhindern, dass sich die Grausamkeiten des dritten Reichs wiederholen. CDU und FDP in NRW werden mit ihrem Hardlinerkurs dem Staat Waffen in die Hand geben, die spätestens, allerspätestens dann gefährlich werden, falls wir in einigen Jahren oder Jahrzehnten die erste Regierung mit AfD-Beteiligung ertragen müssen. Migranten, „Linke“, Journalistinnen, Anwältinnen und Grundrechts-Aktivistinnen werden als erste leiden – dann alle.

Privatsphäre ist eines dieser Abwehrrechte gegen den Staat. Keine freie, demokratische Gesellschaft kann ohne Privatsphäre existieren. Wer uns überwacht, erlangt Wissen über uns. Wer Wissen über uns hat, hat Macht über uns. Das Recht auf Privatsphäre soll mit dem neuen Polizeigesetz bis zur Unkenntlichkeit beschnitten werden:
Mehr Videoüberwachung. Mehr Personenkontrollen. Mit Staatstrojanern Messenger auslesen und mit elektronischen Fußfesseln Aufenthaltsvorgaben kontrollieren – das sind keine angemessenen, verhältnismäßigen Maßnahmen der Verbrechensbekämpfung. Das sind repressive Mittel, um das Leben eines Menschen bis in den letzten Winkel zu durchleuchten.
Und wer Gesetze mit solchen Maßnahmen verabschiedet, muss sich die Frage gefallen lassen: Wieviel mehr Überwachung verträgt unsere Demokratie, unser Grundgesetz und unsere Freiheit?
Die Verschärfung des Polizeigesetzes von NRW geschieht nicht im luftleeren Raum. Sie ist im Kontext zu sehen mit anderen Überwachungsbefugnissen in NRW und auf Bundesebene. Das Maß ist längst voll. Mehr geht nicht, mehr darf nicht.

Hardliner Reul hat öffentlich angekündigt, er wolle nicht nur Gewalttäter ins Visier nehmen. Zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2017 sagte Reul, er wolle weiter auf die Null-Toleranz-Strategie setzen und „konsequent gegen jede Form von Kriminalität vor[gehen] –  auch gegen vermeintliche Bagatellkriminalität“. Er will das Umfeld sogenannter Extremisten ebenso überwachen, wie polizeibekannte Gewalttäter. Ich für meinen Teil fühle mich nicht gerade sicherer, wenn der Staat die Freunde und Familie der Protestierenden im Hambacher Forst genau so hart angehen darf, wie Neonazis die Todeslisten führen.

Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, Verfassungskonformität – all das fehlt dem Gesetzentwurf auch nach zwei Änderungsanträgen durch CDU und FDP. Eines fehlt erstaunlicherweise auch: Die gängige Definition von Terrorismus. Ein Verbrechen, dass geeignet ist, die Bevölkerung erheblich zu verunsichern.
Für mich steht fest: Die Verschärfung des Polizeigesetzes wird die Bevölkerung verunsichern. Niemand in NRW wird mehr sicher sein, ob sie überwacht wird. Niemand wird sicher sein, welche vagen Indizien schon ausreichen mögen, um Ziel der krassen Repressionsmaßnahmen zu werden, die das Gesetz vorsieht. Das finde ich sehr verunsichernd.

Innenminister Reul, die Landesregierung und die Fraktionen von FDP und CDU rütteln an den Grundfesten der Demokratie und des Rechtsstaats. Und solange sie das tun, werden wir da sein, um ihnen klar zu machen: Wir wollen Grundrechte und Demokratie behalten!

Kerstin Demuth, Digitalcourage e.V.

Rede zum Thema Überwachung um 15:15 Uhr bei der Landesweiten Demonstration Polizeigesetz NRW stoppen! am 8.12.2018 (Twitter: #dus0812)

Landtag beschließt massive Haftverschärfung in Büren

Pressemitteilung des Vereins
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

12.12.2018

Landtag beschließt massive Haftverschärfung in Büren

Büren/Düsseldorf – Der Landtag in NRW hat heute ein neues Abschiebehaftvollzugsgesetz verabschiedet. Damit hat NRW die schärfsten Haftbedingungen in Abschiebehaft bundesweit eingeführt.

Eine massive Beschränkung der Rechte von Gefangenen sieht das neue Abschiebehaftvollzugsgesetz des Landes NRW vor, welches heute verabschiedet wurde. Insbesondere ist ein System von Sanktionsmaßnahmen vorgesehen, nach dem die Inhaftierten ohne externe Kontrollen massiven Sanktionen, bis hin zur Isolierhaft ausgesetzt sind.

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„Während in Strafhaft Sanktionsmaßnahmen bis zu einer richterlichen Kontrolle ausgesetzt werden können, gilt in Büren nun das Motto: Erst bestrafen, dann prüfen, ob die Strafe gerechtfertigt ist“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Nicht nur die Überprüfung durch Gerichte ist in Büren unerwünscht. Insgesamt will sich das Gefängnis offensichtlich jeglicher Kontrolle von außen entziehen. So kann z.B. den Gefangenen der Kontakt zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter untersagt werden. Diese Stelle hatte erst vor einigen Wochen nach einem Besuch gegenüber der Einrichtung massive Vorwürfe erhoben.

„Landtag beschließt massive Haftverschärfung in Büren“ weiterlesen

Einschränkung Demonstrationsrecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Demonstranten,

der Innenminister Reul versucht weiterhin, das neue Polizeigesetz gegen alle Widerstände durchzusetzen. Dabei scheut er sich auch nicht, Gesetzesregelungen zu schaffen, die gegen grundgesetzlich verankerte demokratische Rechte verstoßen. Und er ist nicht allein.
Bundesweit werden landauf, landab die Polizeigesetze verschärft.
Dabei wissen alle, dieses Gesetz soll erst der Anfang sein. Die Landesregierung hat angekündigt, dass weitere Verschärfungen, sogenannte „Sicherheitspakete“, in Arbeit sind.
Das Versammlungsrecht ist nur eines der weiteren Rechte, die noch geschliffen werden sollen, um weitere Befugnisse der Polizei durchsetzen zu können.
Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, jetzt zu zeigen: dass wir die Einschränkungen unserer freiheitlichen Grundrechte nicht akzeptieren.

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Auch wenn der Begriff der drohenden Gefahr aus dem Gesetzestext entfernt wurde, bleibt es de facto dabei: Die Polizei soll erheblich erweiterte Befugnisse bekommen und ohne einen begründeten Verdacht eingreifen dürfen.
Bis zu 7 Tagen Gewahrsamshaft zur Identitätsfeststellung geht weit über die Regelung im Bundesrecht hinaus und ist einfach eine Unverschämtheit.
Nach Bundesrecht ist unter engen Voraussetzungen eine Höchstdauer von vier Tagen vorgesehen.
Freiheitsentzug wie der polizeiliche Gewahrsam ist „eine der schärfsten denkbaren Maßnahmen eines Rechtsstaats“.
Bei der „Ingewahrsamnahme“ muss sich die betroffene Person noch nicht einmal einer konkreten Straftat verdächtig gemacht haben. Weitere Grundsätze des Strafverfahrens wie die Unschuldsvermutung werden hier außer Kraft gesetzt.

Damit kann jeder Demonstrant zum potentiellen Straftäter gemacht werden.
Diese Gesetzesverschärfungen können dazu führen, dass Menschen ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit zukünftig aus purer Angst nicht mehr wahrnehmen.
Diese Ausweitung polizeilicher Befugnisse könnte dazu führen, dass unschuldige Menschen in Gewahrsam genommen werden.
Wer garantiert uns, dass es zukünftig nicht friedliche Demonstrationsteilnehmer*innen oder Passanten trifft?
Wer garantiert uns, dass es zukünftig nicht friedliche Streikende bei Demos oder Kundgebungen trifft?
Welcher Arbeitgeber akzeptiert und entschuldigt eine „Ingewahrsamnahme“ von bis zu 7 Tagen?
Die Gefährdung des Arbeitsplatzes wäre da nur eine der schwerwiegenden Folgen und wird offensichtlich von der Landesregierung billigend in Kauf genommen.
Eine solche „Gewahrsamsnahme-Regelung“ ist deshalb unverhältnismäßig und damit aus unserer Sicht auch verfassungswidrig.
Solche unverhältnismäßigen Eingriffe sind Angriffe auf die Grundrechte und fordern unseren Widerstand heraus.

Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung einer „unmittelbar bevorstehenden Straftat“, bei der lediglich der Verdacht ausreichen soll, kann bis auf zwei Wochen ausgeweitet werden. Hinzu kommt eine Verlängerungsoption für weitere 14 Tage.
Sicherheitspolitik muss sich an Verhältnismäßigkeit und tatsächlicher Notwendigkeit messen lassen und nicht einer öffentlichen Stimmungsmache folgen, die mit der Angst der Menschen spielt.
Und wir sagen das in aller Deutlichkeit, wir verurteilen eine Politik, die die Ängste der Menschen nutzt, auf Effekthascherei setzt, damit Sicherheit vorgaukelt und versucht die Wähler und Wählerinnen der Rechten zurück zu gewinnen und dabei selbst nach Rechts rückt.

Und wir sagen auch in aller Deutlichkeit: Wir stehen als Gewerkschaften für die freiheitlich demokratischen Grundrechte in unserem Land und treten für unsere Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ein.
Wir stehen für friedliche gewaltfreie Proteste und Demonstrationen und lassen uns nicht einschüchtern.
Der jetzige Entwurf des Polizeigesetzes gehört vom Tisch.
Deshalb stehen wir heute hier. Wir wollen das Polizeigesetz gemeinsam stoppen!

Gabi Schmidt, Landesleiterin ver.di

Rede zur Einschränkung des Demonstrationsrechts um 15:20 Uhr bei der Landesweiten Demonstration Polizeigesetz NRW stoppen! am 8.12.2018 (Twitter: #dus0812)

Der Sicherheitsapparat als Instrument des Staates

Liebe Genoss*innen, liebe Passant*innen,

wir sind heute auf der Straße gegen das neue Polizeigesetz. Wie wir allerdings schon oft betont haben, endet unsere Kritik nicht beim Gesetz selbst. Wir begreifen die Polizei als Teil des Apparates des kapitalistischen Staates und darüber sprechen wir jetzt. Unser Beitrag heißt:

Der Sicherheitsapparat als Instrument des Staates

Die Polizei ist nicht die gesellschaftlich neutrale Institution, als die sie sich in Zeiten neoliberaler Hegemonie ausgibt. Gibt sich die Polizei als Querschnitt durch die Gesellschaft, in der alle Parteien und politischen Positionen vertreten sind, so zeigt ein genauerer Blick auf die Sicherheitsorgane in der konflikthaften Gesellschaft des Kapitalismus, dass diese sich aufgrund der ihnen eigenen Logik zwingend in Richtung Autoritarismus bewegen. Die Polizei befriedet mit Gewalt die Konflikte, die Ergebnis der Sozialstruktur der bürgerlichen Gesellschaft sind. Sie werden in der bürgerlichen Gesellschaft als Kriminalität, als Abweichung von der Norm begriffen. Unbeachtet bleibt aber, dass eben die Normalität, die Armut und Perspektivlosigkeit beinhaltet, ein als kriminell begriffenes Verhalten zwingend mit sich bringt.

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Die Polizei straft lediglich die Abweichler*innen. Diese werden als die eigentlich Schuldigen ausgemacht und nicht das System, das ihr Verhalten geprägt hat. Ein kapitalistisches System kann ohne einen solchen Sicherheitsapparat nicht funktionieren: Würde abweichendes Verhalten nicht mit Gewalt sanktioniert, würde die ohnehin fragile bürgerliche Gesellschaft im Chaos versinken und ein offener Kampf um das Recht des Stärkeren stattfinden. Dieser Stärkere ist in der entwickelten bürgerlichen Gesellschaft der Staat mit seinem Gewaltmonopol. Die Polizei sichert mit ihrer Bekämpfung der Abweichung immer auch das Fortbestehen des bürgerlichen Staates und der bürgerlichen Gesellschaft ab.

Wie sich auch der bürgerlich demokratische Staat blitzschnell ins Autoritäre wenden kann, zeigt sich sehr offen in unserem Nachbarland Frankreich. Dort kündigte der Chef der französischen Bereitschaftspolizei CRS gestern an, bei den heutigen Protesten der Gilets Jaunes möglicherweise Demonstrant*innen erschießen zu müssen. Die Gilets Jaunes, die gegen die Zumutungen des Neoliberalismus auf die Straße gehen, stellen mit ihrer Militanz das Gewaltmonopol des Staates infrage. Daraufhin bettelt der Polizeiapparat die Regierung Macron nach Verhängung des Ausnahmezustands an. Die Verhängung des Kriegsrechts ist die mehr oder weniger offene Drohung, die der bürgerliche Staat immer in der Hinterhand hat.

Auf individueller Ebene stärkt die Logik der Bestrafung von Abweichler*innen bei den Beamt*innen einerseits das Gefühl einer eigenen Rechtschaffenheit, andererseits einer moralischen Verdorbenheit der Welt, die die Sicherheit bedroht. Diese Vorstellungen fügen sich hervorragend in ein autoritäres Weltbild ein. Diese autoritäre Funktionsweise schreit nach mehr Befestigung der Gewalt, durch mehr Polizei und schärfere Gesetze. Im Rechtsruck fühlen die autoritären Individuen sich bedroht – der Sicherheitsapparat antwortet auf die eigene Frage. Gesellschaftliche Stimmung und autoritäre Logik des Sicherheitsapparates reichen sich die Hand im neuen Polizeigesetz.

Und diesem – nicht nur diesem, sondern allen Institutionen, die es hervorbringen, treten wir heute entgegen. Schöne Grüße an alle, die sich heute mit der Staatsgewalt anlegen.

Bonne chance!

Rede aus dem Linksradikalen Block gegen Rechtsruck um 15:05 Uhr bei der Landesweiten Demonstration Polizeigesetz NRW stoppen! am 8.12.2018 (Twitter: #dus0812)