Ein Freifahrtschein für den Großen Bruder

Dieser Artikel erschien zuerst in der Ausgabe 436 der Zeitschrift Graswurzelrevolution.

Die Auswirkungen des neuen Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen

30. Januar 2019 | Michèle Winkler

Überwachungskamera mit dem Graffiti „WHAT ARE YOU LOOKING AT?“
Foto: Niv Singer via flickr.com (CC BY-SA 2.0)

Am 12. Dezember 2018 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein heftig umstrittenes neues Polizeigesetz verabschiedet. Nach Bayern hatte es in NRW die heftigsten Proteste gegen die umfassende Ausweitung polizeilicher Befugnisse gegeben (vgl. GWR 435). Auch wenn leichte Entschärfungen errungen wurden, können diese nur als Pyrrhussieg gelten.

Freifahrtschein für Polizeiwillkür

Die Polizei in NRW erhält sehr weitgehende neue Befugnisse: Telekommunikations- und Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote, elektronische Fußfessel, Strategische Fahndung und deutlich verlängerte Gewahrsamsdauern. Elektroschockgeräte werden als zusätzliche Waffen eingeführt und die Videobeobachtung darf weiter ausgebaut werden.

weiterlesen

Ein wichtiger Kritikpunkt ist und bleibt die zeitliche und prognostische Vorverlagerung der Eingriffsschwellen, was den Weg für Polizeiwillkür bereitet. Entgegen der bisherigen Vorgaben, dass Polizei im Vorfeld möglicher Straftaten nur aufgrund sogenannter „konkreter Gefahren“ eingreifen darf, kann sie dies nun schon, wenn vagere Vermutungen bestehen, dass eine Person möglicherweise eine „terroristische Straftat“ planen könnte. Was als terroristische Straftat zählt, wird in einem sehr breiten Straftatenkatalog abgebildet: von Mord und Totschlag über Computersabotage oder das Herbeiführen einer Überschwemmung bis hin zu „Gefährlichen Eingriffen in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ oder gar zur Zerstörung eines Fahrzeugs der Polizei.

„Ein Freifahrtschein für den Großen Bruder“ weiterlesen

Meinungsfreiheit statt Wegsperren – Polizeigesetz stoppen!

Heute gab es von einer Kleingruppe am Rande der Anti-Kohle-Demo in Köln eine kleine Kletteraktion, die auf das neue Polizeigesetz aufmerksam gemacht hat und den Zusammenhang mit den Klimagerechtigkeitsprotesten herstellte. Dazu wurden Flyer mit folgendem Inhalt verteilt:

Was hat ein neues Polizeigesetz denn mit Anti-Kohle-Protest zu tun?

Jede widerständige Bewegung, die gesellschaftliche Veränderung anstrebt, kommt früher oder später in Konflikt mit der Polizei. Denn die Aufgabe der Polizei ist es Herrschaft zu sichern und dafür zu sorgen, dass Konzerne wie RWE weiter Profite machen können. Beispielhaft war dies in den letzten Monaten bei der groß angelegten Räumung des Hambacher Forsts: Die Polizei agierte mit Schmerzgriffen, Pfefferspray, willkürlichen Durchsuchungen, Kontrollen und dem präventiven Einsperren von Aktiven. Grundlage für diese Maßnahmen ist das Polizeigesetz NRW. Eben dieses soll nun deutlich verschärft werden.

weiterlesen

Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote, Fußfesseln

Im „Gefahrengebiet Hambacher Forst“ warf die Polizei schon kurz vor den Räumungsaktionen mit Platzverweisen und Aufenthaltsverboten nur so um sich, Menschen wurde pauschal verboten sich in dem Gebiet aufzuhalten – ohne dass ihnen konkret etwas vorgeworfen wurde. Diese Möglichkeiten werden ausgebaut: Auf den bloßen Verdacht hin, dass eine terroristische Straftat begeangen werden könnte, darf die Polizei laut Polizeigesetz-Entwurf gegen den Verdächtigen praktisch Hausarrest verhängen, d.h. Menschen verbieten einen bestimmten Ort zu verlassen. Auch Kontaktverbote sind möglich, überwacht werden darf das Ganze mit elektronischen Fußfesseln. Bei Verstoß drohen zwei Jahre Knast. Wer glaubt, dass sich das nur gegen Terroristinnen richtet, muss einen Blick über die Grenze werfen: In Frankreich wurden Kontaktverbote ebenfalls zur Terrorabwehr eingeführt. Benutzt werden sie gegen Anti-Atom-Aktivistinnen, die gegen die Atommülllagerstätte in Bure kämpfen.

Länger Einsperren, Überwachung und neue Waffen

Die Polizei in NRW darf aktuell Personen bis maximal 24 Uhr des Folgetages festhalten. Wenn das Polizeigesetz im Dezember verabschiedet werden sollte, sind danach 28 Tage möglich – rein präventiv, ohne Straftat, ohne Anklage, fast ohne Verteidigungs-Rechte. Direkt gegen Aktionen wie Ende Gelände richteten sich die Möglichkeiten, Menschen nur dafür, dass sie der Polizei keine Personalien geben, bis zu 7 Tage einzusperren.
Ausgebaut wird die Videoüberwachung, neu eingeführt die Möglichkeit des Einsatzes von Staatstrojanern auch rein präventiv, die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten werden nach und nach mehr vermischt. Eine Trennung wurde damals eingeführt, damit es nie wieder eine Behörde wie die Gestapo gäbe.
Räumungen und Polizeieinsätze, bei denen jetzt schon viele Menschen verletzt werden, könnten brutaler werden, da die Polizei neue Waffen bekommen soll: Elektroimpulsgeräte, kurz Taser – Waffen, die in den USA schon 700 Todesopfer forderten.

Wehrt euch – Aufgeben ist keine Option!

Das neue Polizeigesetz sollte bei fortschrittlichen Menschen alle Alarmlichter aufblinken lassen. Es wird uns betreffen, wenn wir eingesperrt werden, weil wir für eine Welt ohne Kohle, ohne Profite mit einer Orientierung an den Bedürfnissen von Menschen und Natur kämpfen und damit nicht aufhören. Es wird uns betreffen, wenn wir aus Angst überwacht zu werden, uns angepasst verhalten und nicht mehr diskutieren.
Deshalb organisiert euch jetzt gegen das Gesetz, kommt zur Demo am 8.12.2018 in Düsseldorf, werdet kreativ und lasst euch nicht einschüchtern!

Wie die Räumung des Hambacher Forst mit neuem Polizeigesetz verlaufen könnte

– Triggerwarnung: Polizei- und Justizgewalt –

Die Räumung des Hambacher Forsts beginnt wie gehabt mit einer Vorphase. Die Polizei erklärt das Gebiet rings um den Wald zum Gefahrengebiet, täglich finden Kontrollen von Personen statt und es werden großzügig Platzverweise verteilt. All dies nichts neues, nur darf die Polizei jetzt auch rechtmäßig in Fahrzeuge und Rucksäcke schauen – mit dem neuen §12a zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen. Das nutzt sie um noch mehr Durchsuchungen tatsächlich durchzuführen, ein Teil davon bleibt rechtswidrig, aber wie immer interessiert das die Polizei wenig. Wie im Hambacher Forst üblich, gibt es jeden Tag ein paar Menschen, welche die Angabe der Personalien verweigern. Gleich am ersten Tag kontrolliert, nimmt die Polizei zehn Menschen mit auf die Polizeiwache, die keine Angaben gemacht haben, anders als früher werden sie aber nicht nach einigen Stunden gehen gelassen. Als am nächsten Morgen immer noch keine Identität herausgerückt wird, fährt die Polizei nach und nach sieben der Menschen zum Gericht, die anderen werden abends freigelassen, weil das Gericht Feierabend machen will. Die Richterin in Düren entscheidet: Die Menschen dürfen nach §35 Polizeigesetz insgesamt sieben Tage festgehalten werden um die Identität herauszufinden, falls sie nicht vorher ihre Personalien angeben. Noch vor Gericht geben fünf Personen ihre Daten preis, zu hart waren schon die 20 Stunden Gewahrsam bis jetzt – die Aussicht auf sechs weitere Tage lässt sie schauern. Die anderen beiden kommen zurück in die Polizeiwache in Aachen und werden am nächsten Tag in ein Gefängnis verbracht, wo sie die nächsten fünf Tage eingesperrt bleiben, aber einmal am Tag eine Stunde Hofgang bekommen. Vor Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes hätten alle nach maximal 12 Stunden freigelassen werden müssen.

„Wie die Räumung des Hambacher Forst mit neuem Polizeigesetz verlaufen könnte“ weiterlesen

„Polizeigesetz NRW stoppen!“ – Bündnis fordert vollständige Verhinderung statt kosmetischer Veränderung des Gesetzes

+++ Weiterhin breiter Widerstand gegen geplante Verschärfung des Polizeigesetzes NRW +++ Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ ruft auf zu Aktionswochen und einer landesweiten Demonstration am 8.12.2018 in Düsseldorf +++ Bündnissprecherin Michèle Winkler fordert, das Gesetz vollständig zu stoppen, statt kosmetische Änderungen vorzunehmen

Die Fraktionen von CDU und FDP des Landtags NRW haben am 9. Oktober einen Änderungsantrag zur umstrittenen Verschärfung des Polizeigesetzes vorgestellt. Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ bemängelt, dass die öffentliche Kritik und die Stellungnahmen zahlreicher Expert*innen nicht ernst genommen wurden und fordert, die geplanten Verschärfungen zu kippen. Das Bündnis ruft zum landesweiten Protest auf, mit lokal organisierten Aktionswochen und einer landesweiten Demonstration am
8.12.2018 in Düsseldorf.

weiterlesen

Bündnissprecherin Kerstin Demuth kommentiert: „Die Regierungsfraktionen erklären nicht, wie die Verschärfung für mehr Sicherheit sorgen soll. Das Gegenteil ist der Fall: Unsere Abwehrrechte gegen den Staat schaffen Sicherheit – und die werden durch den Gesetzentwurf ausgehöhlt. Das Gesetz führt zu Rechtsunsicherheit, weil die polizeilichen Maßnahmen fortan jede*n treffen können: Es kann ausreichen, bestimmte Internetseiten anzuklicken, mit vermeintlich Verdächtigen in Kontakt zu stehen oder einfach zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.“

Weitreichende Überwachungsbefugnisse

Auch in der veränderten Fassung des Gesetzes sollen alle Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen des Entwurfs erhalten bleiben, darunter elektronische Fußfesseln und Schleierfahndung. Ebenso soll die Videoüberwachung ausgeweitet werden, obwohl sie Studien zufolge gegen Gewalt und Terror wirkungslos ist. Dagegen wird der Polizei mit dem Taser eine neue, lebensgefährliche Waffe zugestanden, die in den USA schon zu Hunderten Toten führte.
Auch staatliches Hacking via Staatstrojaner ist weiterhin vorgesehen.
Gegen Staatstrojaner laufen mehrere Verfassungsbeschwerden – auch von der FDP, unter anderem, weil das Eindringen in Geräte nur über offen gehaltene Sicherheitslücken funktioniert.

Zwei Wochen Unterbindungsgewahrsam ohne anwaltlichen Beistand

Der Unterbindungsgewahrsam soll deutlich verlängert werden: von aktuell zwei Tagen nun auf zwei Wochen. Diese erste Frist kann jedoch verlängert und anschließend beliebig oft neu beantragt werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Menschen ohne Rechtsbeistand und ohne Verurteilung einzusperren. Das ist ein Bruch mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorschrift gilt sogar – anders als noch im letzten Entwurf – für alle (und nicht ausschließlich für terroristische) Straftaten. „Ein perfektes Sinnbild für den gesamten Änderungsantrag“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses: „Die Änderungen sind reine Augenwischerei, um unsere Kritik zu ersticken. Aber wir bleiben dabei: Das Gesetzesvorhaben strotzt vor Kontrollwahn. Es bleibt ein Angriff auf unsere Grundrechte und Freiheiten. Wir lehnen es deshalb kompromisslos ab.“

Fragwürdige Definition von Terrorismus

Trotz gegenteiliger Behauptung ist der weithin kritisierte Begriff der „drohenden Gefahr“ weiterhin im Gesetz enthalten. Zwar wurden die Worte „drohende Gefahr“ entfernt, allerdings findet sich deren Definition nun in den Maßnahmenvorschriften der Quellen-TKÜ, der Aufenthaltsvorgaben und der elektronischen Fußfessel. An die Stelle der „drohenden terroristischen Gefahr“ tritt ein weit gefasster Straftatenkatalog „terroristischer Straftaten“. Solch ein Katalog ist laut Sachverständigem Prof. Dr. Clemens Arzt grundsätzlich ungeeignet für die Gefahrenabwehr und überschreite hier deutlich das Maß des grundrechtlich Vertretbaren. Danach würde in Zukunft bereits das Beschädigen eines Polizeifahrzeugs als Terrorismus gewertet, wenn es mit „terroristischem Vorsatz“ geschieht. Wie dieser Vorsatz nachgewiesen werden soll, bleibt unklar.

„Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel dar und der Änderungsantrag ist nur eine Verschleierungstaktik“, erklärt Bündnissprecherin Michèle Winkler. „Die Gefährder-Definition gibt der Polizei die Möglichkeit, weit vor einer konkreten Gefahr Menschen zu überwachen und ihre Freiheit empfindlich einzuschränken. Die Pläne der NRW-Regierung schaffen die Voraussetzungen für polizeiliche Willkür, beschneiden wesentliche Grundrechte und zerstören das Vertrauen in die Demokratie.“

Weitere Informationen:

Für dich verboten – Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote

Stell dir vor die Polizei entscheidet, welchen Ort du betreten darfst oder nicht, ob du einen Ort verlassen darfst oder nicht. Jeden Schritt den du gehen willst, jeden Urlaub den du machen willst, musst du dir von der Polizei genehmigen lassen. Du willst eine Freundin treffen um mal richtig zu quatschen, die Erfahrungen mit dem Druck von der Seele zu reden? Pech gehabt, darfst du nicht, denn die Polizei hat dir verboten, mit ihr Kontakt zu halten. Du überlegst, trotzdem zu telefonieren, aber erinnerst dich dann, dass jedes Telefonat von dir aufgezeichnet wird. Wie wäre es sich im Wald an einem geheimen Versteck zu treffen? Dann erinnerst du dich, dass ihr beide eine Fußfessel tragt, die Polizei sieht jeden Schritt und du verwirfst den Gedanken deprimiert und trottest weiter die eingefahrenen Wege. Vielleicht bis du dich entschließt, abzutauchen oder dich zu wehren, um dich endlich wieder lebendig zu fühlen – auch wenn dir bis zu zwei Jahre Knast drohen.

Klingt nach einer dystopischen Fantasie? Nach einer Diktatur? Nach dem totalen Überwachungsstaat? Vielleicht. Aber gar nicht so weit weg, denn das Szenario ist nicht einfach ausgedacht, sondern genauso möglich mit den neuen Polizeigesetzen aus Bayern, NRW, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen und dem neuen BKA-Gesetz. Im folgenden werden die Regelungen aus NRW dargestellt, die anderen sind jedoch vergleichbar, unterscheiden sich aber geringfügig in den Bedingungen für die Anordnungen.

Die neuen Gesetze erlauben der Polizei bei Gericht zu beantragen, Aufenthaltsverbote, Aufenthaltsgebote und Kontaktverbote zu verhängen ohne dass eine Straftat nachgewiesen sein muss und du vor Gericht dafür verurteilt wurdest (§34b PolG NRW). Nein, es reicht die Gefahr, dass eine Person vorhaben könnte, eine Straftat (von erheblicher Bedeutung) zu begehen. Was Anhaltspunkte dafür sein könnten dass eine solche Gefahr vorliegt, ist nicht näher definiert – es bleibt also ein weiträumiger Auslegungsspielraum für die Polizei, die wie bisher auch ihre Möglichkeiten wohl eher ausschöpfen wird und dabei natürlich auch von der aktuellen politischen Lage beeinflusst wird. Vielleicht reicht also die Gefahr, dass du gegen einen G20-Gipfel protestieren willst, ein Eintrag in der Polizeidatenbank, dass du schon mal zur Rodungssaison im Hambacher Forst warst oder beim Fußball aufgefallen bist für ein entsprechendes Aufenthaltsverbot oder eine Anordnung, dass du zu Hause bleiben musst.

In NRW muss zwar ein Amtsgericht über die Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote entscheiden, aber all die Rechte die Beschuldigte im Strafverfahren haben um sich zu verteidigen und vor allzu groben staatlichen Zuweisungen schützen zu können, gelten nicht. Es gibt kein Recht auf Verteidiger*innen oder Akteneinsicht, kein festgeschriebenes Recht darauf selbst Anträge zu stellen oder Zeug*innen anzugeben. Auch auf etwaige berufliche oder sonstige Verpflichtungen der Betroffenen muss keine Rücksicht genommen werden – so können die Reiseverbote auch Jobs und Existenzgrundlage gefährden.

Sind Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote der Polizei nicht genug, darf sie auch vor Gericht erwirken, dass elektronische 1, also eine Fußfessel angeordnet wird (wenn sie die Gefahr einer terroristischen Straftat sieht), genauso wie die Überwachung der elektronischen Kommunikation (§20c). Mit der Überwachung sollen dann terroristische Taten verhindert werden, obwohl die Erfahrung aus Frankreich zeigt, dass das nicht funktioniert. Eine Fußfessel dient aber auch dazu, Verstöße gegen Aufenhtaltsanordnungen und Kontaktverbote festzustellen und zu verfolgen. Denn ein Verstoß gegen solche polizeilich-präventive Auflagen ist eine Straftat und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden (§34d). So können dann schließlich alle bestraft werden, die sich so bewegen, wie es der Polizei nicht passt.

Die Verbote und Anordnungen gelten immer für maximal 3 Monate, können danach aber beliebig oft verlängert werden, für die elektronische Aufenthaltsüberwachung gibt es überhaupt keine zeitliche Begrenzung, also auch keine regelmäßige Überprüfung. Es kann also sein, dass diese extrem starke Einschränkungen der Freizügigkeit mit massiven Eingriffen in die Privatsphäre unbegrenzt fortgesetzt wird. Schöne neue Welt. Und viele Gründe mehr sich gegen die neuen Polizeigesetze zur Wehr zu setzen!

Zum Vergleich sei am Ende nochmal ausgeführt, wozu Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote und elektronische Aufenthaltsüberwachung bisher eingesetzt wurden um die Änderungen zu verdeutlichen. Aufenthaltsverbote gab es bisher kurzfristig im Rahmen von Platzverweisen oder längerfristig im Rahmen von Gewaltschutzgesetzen, z.B. zum Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt als Anordnung für die Täter*innen. Auch Kontaktverbote sind aus diesem Rahmen bekannt, vorrangig zum Opferschutz. Aufenthaltanordnungen haben eine unrühmliche Tradition als Residenzpflicht für Asylbewerber*innen, die zunächst auf die Landkreise beschränkt wurden, sich mittlerweile aber wieder (außer in Sachsen und Bayern) zumindest im Bundesland bewegen dürfen. Die Debatte um die Abschaffung war geprägt davon, dass die Maßnahme inhuman sei. Elektronische Fußfesseln mit entsprechenden Auflagen wurden lange Zeit als Ersatz für Haftstrafen gehandelt und erprobt, weil so eine Resozialisierung viel besser möglich ist als bei Eingesperrten. Also wurden sie gehandelt als Teil einer Strafe nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Als nächstes wurde der Einsatz ausgeweitet auf Menschen, bei denen auch Sicherheitsverwahrung diskutiert wurde – um sie aus dem Gefängnis zu entlassen, als milderes Mittel gegenüber dem Einsperren, aber auch hier schon abdriftend in einer präventive Maßnahme.

Aktuell verschieben die neuen Polizeigesetze immer mehr in den Bereich der Prävention, also ordnen Maßnahmen schon weit im Vorfeld von realen Straftaten an. So wird der Strafcharakter einer Komplettüberwachung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit ausgeweitet auf komplett unschuldige Menschen, bloß weil die Polizei einen Verdacht hat. Es ist wichtig, sich jetzt gegen diese Entwicklungen zu stellen. Die Polizei darf nicht die Macht bekommen über die Bewegungen und Kommunikation von uns allen.

Menschen wegsperren statt Probleme lösen – Ausbau der Ingewahrsamnahme in NRW

Im Entwurf des neuen Polizeigesetzes von NRW werden die Möglichkeiten zur polizeilichen Ingewahrsamnahme drastisch ausgebaut. Der Begriff Ingewahrsamnahme beschreibt, wenn die Polizei Personen aus präventiven Gründen einsperrt, normalerweise auf der nächsten Polizeiwache. Ein klassisches Beispiel dafür ist, dass es der Polizei erlaubt ist, Menschen einzusperren, wenn sie in einem hilflosen Zustand (z.B. volltrunken) sind. Es ist aber auch möglich, Menschen einzusperren, wenn die Polizei befürchtet diese könnten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung begehen.

Diese Vorschriften sollen jetzt laut dem Entwurf ergänzt werden um die Möglichkeiten der Ingewahrsamnahme in Fällen einer „drohenden Gefahr“ oder „drohenden terroristischen Gefahr“ sowie eines Verstoßes gegen eine Aufenthaltsanordnung oder ein Kontaktverbot. Das senkt die Eingriffsschwelle der Polizei, denn bei einer drohenden Gefahr reicht es, wenn die Polizei einen Verdacht hat, das heißt „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person innerhalb absehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat von erheblicher Bedeutung begehen wird“. Bisher durfte sie Menschen bei befürchteten Straftaten nur in Gewahrsam nehmen, wenn „das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern“, die Straftat musste also tatsächlich direkt erwartet werden und es mussten Beweise, nicht nur Vermutungen vorliegen. Damit wird der Polizei eine zusätzliche Möglichkeit gegeben, unliebsame Menschen auf bloßen Verdacht hin wegzusperren.

Zusätzlich wird die Dauer des möglichen Gewahrsams deutlich ausgeweitet. So ist es nach dem Entwurf des neuen Polizeigesetzes möglich eine Person zur Gefahrenabwehr bis zu 7 Tage einzusperren, bei der drohenden Gefahr terroristischer Straftaten sogar bis zu einem Monat – und all das auf bloßen Verdacht hin (Nachtrag: Der Änderungsantrag vom 10.10.2018, dass nach zwei Wochen die Verlängerung um bis zu zwei weitere Wochen von eine*m*r Richter*in entschieden werden muss, ändert nichts an der grundsätzlich möglichen Dauer von vier Wochen). Auch bei Verstößen gegen Kontaktverbote oder Aufenthaltsanordnungen ist ein Gewahrsam bis zu einem Monat möglich. Alles in Fällen, in denen keine Verdachtsmomente vorliegen, überhaupt Straftaten begangen zu haben.

Auch historisch ist die Entwicklung spannend. Bei den Nazis war es üblich, Menschen in „Schutzhaft“ zu nehmen um sie von der Begehung von Straftaten (oder anderen unliebsamen Aktionen) abzuhalten. Das wurde von den Allierten als typisch nationalsozialistisches Unrecht abgeschafft. Dann galt lange Jahre, dass Menschen, wenn es keine ausreichenden Verdachtsmomente für eine Untersuchungshaft gab, spätestens nach 48 Stunden frei gelassen werden mussten. Im Vorfeld der erwarteten Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm wurden die Zeiten für Ingewahrsamnahmen in verschiedenen Bundesländern bereits drastisch ausgeweitet, teilweise auf bis zu zwei Wochen (in NRW allerdings nicht). Nach den neuen geplanten Polizeigesetzen wurde und wird in verschiedenen Bundesländern noch einmal eine Verschärfung vorgenommen – am drastischsten in Bayern, wo es nun möglich ist Menschen die nie eine Straftat begangen haben unbegrenzt einzusperren. Aber auch ein Monat wie in NRW ist eine ziemlich drastische Einschränkung der Grundrechte – und wer kann mal eben einen Monat bei der Arbeit oder zu Hause fehlen? An der Möglichkeit Menschen lange einzusperren, ändert auch der Fakt, dass bei jedem Gewahrsam innerhalb von 48 Stunden eine gerichtliche Entscheidung über die Fortdauer des Gewahrsams erfolgen muss, nichts.

Hinzu kommt die Verlängerung der Gewahrsamsfrist für die Feststellung der Identität auf bis zu 7 Tagen (sie lag bisher bei 12 Stunden). Diese Maßnahme richtet sich direkt gegen die Klimabewegung, in der die Identitätsverweigerung eine Praxis gegen die Konzernmacht von RWE ist. Widerstand gegen den Braunkohleabbau soll hier mit polizeilichen Mitteln bestraft werden statt eine Lösung für die drängenden klimapolitischen Probleme zu finden.