TheologInnen über Nacht eingesperrt

Ist Interesse an der Klimabewegung Grund für Festnahme?

Institut für Theologie und Politik

Aus der Pressemitteilung des Instituts für Theologie und Politik in Münster vom 6. Februar 2020

Münster/Datteln. Wie in der Presse bereits berichtet, wurde in der Nacht vom ersten auf den zweiten Februar ein Fahrzeug mit drei Personen in der Nähe des Kohlekraftwerkes Datteln IV von PolizeibeamtInnen der 18. Hundertschaft aus Recklinghausen angehalten und die Personen in Gewahrsam genommen. Das Bild des Geschehens, das von der Polizei gezeichnet wurde, ist nicht zutreffend. Es handelt sich hierbei vielmehr um den Versuch, eine grundlose Festnahme im Nachhinein zu rechtfertigen.

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Bei zwei der drei in Gewahrsam genommenen Personen handelt es sich um MitarbeiterInnen des Instituts für Theologie und Politik in Münster, das seit über 25 Jahren Forschungs- und Bildungsarbeit an der Schnittstelle von Kirche und Sozialen Bewegungen betreibt. In diesem Zusammenhang hatte das Institut auch am Welttreffen der Sozialen Bewegungen mit Papst Franziskus im Vatikan teilgenommen, um dort über die Aktivitäten gesellschaftlicher Basisbewegungen in Deutschland zu berichten. Aktuell beschäftigt sich das Institut in enger Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren intensiv mit der Klimafrage und hatte hierzu im Oktober die Klimasynode organisiert. Aus Interesse für Aktivitäten der Klimabewegung waren die TheologInnen auch in Datteln unterwegs.

Nach einer Kontrolle der Fahrzeugpapiere und der Personalien wurden sie und das Fahrzeug auf gefährliche Gegenstände durchsucht. Obwohl die Polizei keine auffälligen Gegenstände gefunden hatte, wurden alle drei Personen in einem Gefangenentransporter ins Polizeipräsidium gebracht, dort vollständig entkleidet und über Nacht in Einzelzellen gesperrt. Das Auto wurde beschlagnahmt. Straftaten wurden ihnen zu keinem Zeitpunkt vorgeworfen. Als Begründung der Maßnahme diente lediglich die Einschätzung der Polizei, sie würden annehmen, dass man sich eventuell an Protestaktivitäten beteiligen wolle. Erst um 10 Uhr am nächsten Morgen wurden alle drei freigelassen. Ihnen wurde ein dreimonatiges Betretungsverbot für eine mehrere Quadratkilometer umfassende Zone rund um das Kraftwerk ausgesprochen.

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Ein Freifahrtschein für den Großen Bruder

Dieser Artikel erschien zuerst in der Ausgabe 436 der Zeitschrift Graswurzelrevolution.

Die Auswirkungen des neuen Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen

30. Januar 2019 | Michèle Winkler

Überwachungskamera mit dem Graffiti „WHAT ARE YOU LOOKING AT?“
Foto: Niv Singer via flickr.com (CC BY-SA 2.0)

Am 12. Dezember 2018 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein heftig umstrittenes neues Polizeigesetz verabschiedet. Nach Bayern hatte es in NRW die heftigsten Proteste gegen die umfassende Ausweitung polizeilicher Befugnisse gegeben (vgl. GWR 435). Auch wenn leichte Entschärfungen errungen wurden, können diese nur als Pyrrhussieg gelten.

Freifahrtschein für Polizeiwillkür

Die Polizei in NRW erhält sehr weitgehende neue Befugnisse: Telekommunikations- und Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote, elektronische Fußfessel, Strategische Fahndung und deutlich verlängerte Gewahrsamsdauern. Elektroschockgeräte werden als zusätzliche Waffen eingeführt und die Videobeobachtung darf weiter ausgebaut werden.

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Ein wichtiger Kritikpunkt ist und bleibt die zeitliche und prognostische Vorverlagerung der Eingriffsschwellen, was den Weg für Polizeiwillkür bereitet. Entgegen der bisherigen Vorgaben, dass Polizei im Vorfeld möglicher Straftaten nur aufgrund sogenannter „konkreter Gefahren“ eingreifen darf, kann sie dies nun schon, wenn vagere Vermutungen bestehen, dass eine Person möglicherweise eine „terroristische Straftat“ planen könnte. Was als terroristische Straftat zählt, wird in einem sehr breiten Straftatenkatalog abgebildet: von Mord und Totschlag über Computersabotage oder das Herbeiführen einer Überschwemmung bis hin zu „Gefährlichen Eingriffen in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ oder gar zur Zerstörung eines Fahrzeugs der Polizei.

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Erneut landesweite Demonstration „Polizeigesetz NRW stoppen!“ am 8.12. in Düsseldorf

+++ Erneut landesweite Demonstration Polizeigesetz NRW stoppen! am 8.12. in Düsseldorf
+++ Breites Bündnis fordert Stopp des autoritären Gesetzesvorhabens
+++ Einladung der Presse zur Teilnahme und Berichterstattung am 8.12. ab 12:30 Uhr

Am kommenden Samstag (8.12.2018) erwartet das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ erneut tausende Demonstrierende in Düsseldorf, die sich gegen die autoritäre Verschärfung des Polizeigesetzes wenden. Bürgerrechtsorganisationen,Gewerkschafter*innen, migrantische Selbstorganisationen, Datenschützer*innen,Fußballfans, Klimaaktivist*innen, politische Parteien und viele weitere Gruppen haben ihre Teilnahme angekündigt.

„Statt die Kritik von Expert*innen aufzugreifen und das Grundgesetz als Maßstab zu nehmen,versucht die Landesregierung mit Angstmacherei Verschärfungen durchzuboxen, die sich besonders gegen demokratische Teilhabe, praktische Solidarität und sozial Schwächergestellte richten.“, bemängelt Raphael Müller, Sprecher des Bündnisses.

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Thematische Blöcke werden aufzeigen, in welchen Bereichen das verschärfte Polizeigesetz ins alltägliche Leben eingreift und die breite Betroffenheit aller Gesellschaftsschichten sichtbar machen. So wird es unter anderem einen schwarzen Roben-Block, einen antirassistischen Block, einen Gewerkschafter*innen-Block, einen Block für Privatsphäre und Datenschutz, einen Block für Bürger*innenrechte, einen feministischen Block, einen Block von „Nationalismus ist keine Alternative“ sowie Fußballfan-Blöcke verschiedener Clubs geben.

Auch mehrere Gruppen, die sich für Klimagerechtigkeit einsetzen, werden dort ihren Protest in einem eigenen Block zum Ausdruck bringen. Sie haben dieses Jahr im und um den Hambacher Wald ein enormes Maß an polizeilicher Willkür erleben müssen. „Das neue Polizeigesetz richtet sich auch gegen unseren Einsatz für Klimagerechtigkeit: Mit der Möglichkeit, uns bei Personalienverweigerung sieben Tage in Gewahrsam zu nehmen oder Taser gegen uns einzusetzen, will die Polizei uns einschüchtern. Ziel ist es, unseren legitimen Protest gegen ein klimaschädliches, kapitalistisches Wirtschaftssystem weiter zukriminalisieren.“, so Annika Sommer, Sprecherin des Bündnisses.

„Wir wollen eine lebendige, bunte Demonstration gegen die autoritäre Gesetzesverschärfung.Unsere Aktion wird ein Bild der Vielfalt, Kreativität und Offenheit vermitteln- entschlossen, solidarisch und besonnen. Wir rufen alle freiheitsliebenden Menschen dazu auf, sich der Demonstration am 08. Dezember anzuschließen, für ihre Rechte einzustehen und an die großartigen Aktionen und Proteste gegen die repressiven Polizeigesetze in NRW sowie in anderen Bundesländern anzuschließen.“ so Martin Behrsing, Sprecher des Bündnisses und Demonstrationsanmelder. Am 8. Dezember demonstriert zeitgleich in Hannover das #noNPOG-Bündnis gegen die Verschärfung des niedersächsischen Polizeigesetzes.

Nach breiter Kritik von Menschenrechtler*innen, Datenschützer*innen und den rund 20.000 Teilnehmer*innen bei der NRW-Demonstration am 7. Juli hatte die Landesregierung die Verabschiedung des Gesetzes zunächst verschoben und im Oktober Änderungen vorgelegt. Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ analysiert jedoch diese Änderungen als Täuschungsmanöver. Martin Behrsing kommentiert: „Nach wie vorführen diese Verschärfungen zur Einschränkung von grundrechtlich geschützten Freiheiten wie Bewegungs- und Versammlungsfreiheit. Deshalb rufen wir die Menschen aus NRW dazu auf, sich an unseren Protesten zu beteiligen. Der Entwurf bleibt absolut unverhältnismäßig und im Kern verfassungswidrig“.

Aufruf vom ver.di-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Landesbezirk Nordrhein-Westfalen ruft zur Demonstration gegen das Polizeigesetz NRW am Samstag, 08. Dezember in Düsseldorf auf. Wir kritisieren weiterhin – auch an dem jetzt überarbeiteten Änderungsvorschlag – die politische Ausrichtung und damit die Verschärfung des Polizeigesetzes in NRW. Die geschaffenen „weiteren“ Befugnisse für die Polizei, bedrohen in höchstem Maße grundgesetzlich verankerte demokratische Rechte die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Die unverhältnismäßige Ausdehnung der Dauer der Gewahrsamshaft ist eine der Maßnahmen, die für uns nicht akzeptabel sind, da es u. U. eine Bedrohung für die berufliche Existenz von unschuldig Inhaftierten darstellt.

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Die Informationen zur Demonstration findet ihr unter diesem LINK:

Polizeigesetz NRW stoppen!

Bitte leitet den Aufruf über eure Verteiler weiter.

Freundliche Grüße

Gabriele Schmidt
Landesbezirksleiterin

ver.di-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
Karlstraße 123 – 127
40210 Düsseldorf

Tel.: 049(0)211/61824-100
Fax: 049(0)211/61824-461

Internet: www.verdi.de

Wie die Räumung des Hambacher Forst mit neuem Polizeigesetz verlaufen könnte

– Triggerwarnung: Polizei- und Justizgewalt –

Die Räumung des Hambacher Forsts beginnt wie gehabt mit einer Vorphase. Die Polizei erklärt das Gebiet rings um den Wald zum Gefahrengebiet, täglich finden Kontrollen von Personen statt und es werden großzügig Platzverweise verteilt. All dies nichts neues, nur darf die Polizei jetzt auch rechtmäßig in Fahrzeuge und Rucksäcke schauen – mit dem neuen §12a zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen. Das nutzt sie um noch mehr Durchsuchungen tatsächlich durchzuführen, ein Teil davon bleibt rechtswidrig, aber wie immer interessiert das die Polizei wenig. Wie im Hambacher Forst üblich, gibt es jeden Tag ein paar Menschen, welche die Angabe der Personalien verweigern. Gleich am ersten Tag kontrolliert, nimmt die Polizei zehn Menschen mit auf die Polizeiwache, die keine Angaben gemacht haben, anders als früher werden sie aber nicht nach einigen Stunden gehen gelassen. Als am nächsten Morgen immer noch keine Identität herausgerückt wird, fährt die Polizei nach und nach sieben der Menschen zum Gericht, die anderen werden abends freigelassen, weil das Gericht Feierabend machen will. Die Richterin in Düren entscheidet: Die Menschen dürfen nach §35 Polizeigesetz insgesamt sieben Tage festgehalten werden um die Identität herauszufinden, falls sie nicht vorher ihre Personalien angeben. Noch vor Gericht geben fünf Personen ihre Daten preis, zu hart waren schon die 20 Stunden Gewahrsam bis jetzt – die Aussicht auf sechs weitere Tage lässt sie schauern. Die anderen beiden kommen zurück in die Polizeiwache in Aachen und werden am nächsten Tag in ein Gefängnis verbracht, wo sie die nächsten fünf Tage eingesperrt bleiben, aber einmal am Tag eine Stunde Hofgang bekommen. Vor Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes hätten alle nach maximal 12 Stunden freigelassen werden müssen.

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„Polizeigesetz NRW stoppen!“ – Bündnis fordert vollständige Verhinderung statt kosmetischer Veränderung des Gesetzes

+++ Weiterhin breiter Widerstand gegen geplante Verschärfung des Polizeigesetzes NRW +++ Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ ruft auf zu Aktionswochen und einer landesweiten Demonstration am 8.12.2018 in Düsseldorf +++ Bündnissprecherin Michèle Winkler fordert, das Gesetz vollständig zu stoppen, statt kosmetische Änderungen vorzunehmen

Die Fraktionen von CDU und FDP des Landtags NRW haben am 9. Oktober einen Änderungsantrag zur umstrittenen Verschärfung des Polizeigesetzes vorgestellt. Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ bemängelt, dass die öffentliche Kritik und die Stellungnahmen zahlreicher Expert*innen nicht ernst genommen wurden und fordert, die geplanten Verschärfungen zu kippen. Das Bündnis ruft zum landesweiten Protest auf, mit lokal organisierten Aktionswochen und einer landesweiten Demonstration am
8.12.2018 in Düsseldorf.

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Bündnissprecherin Kerstin Demuth kommentiert: „Die Regierungsfraktionen erklären nicht, wie die Verschärfung für mehr Sicherheit sorgen soll. Das Gegenteil ist der Fall: Unsere Abwehrrechte gegen den Staat schaffen Sicherheit – und die werden durch den Gesetzentwurf ausgehöhlt. Das Gesetz führt zu Rechtsunsicherheit, weil die polizeilichen Maßnahmen fortan jede*n treffen können: Es kann ausreichen, bestimmte Internetseiten anzuklicken, mit vermeintlich Verdächtigen in Kontakt zu stehen oder einfach zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.“

Weitreichende Überwachungsbefugnisse

Auch in der veränderten Fassung des Gesetzes sollen alle Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen des Entwurfs erhalten bleiben, darunter elektronische Fußfesseln und Schleierfahndung. Ebenso soll die Videoüberwachung ausgeweitet werden, obwohl sie Studien zufolge gegen Gewalt und Terror wirkungslos ist. Dagegen wird der Polizei mit dem Taser eine neue, lebensgefährliche Waffe zugestanden, die in den USA schon zu Hunderten Toten führte.
Auch staatliches Hacking via Staatstrojaner ist weiterhin vorgesehen.
Gegen Staatstrojaner laufen mehrere Verfassungsbeschwerden – auch von der FDP, unter anderem, weil das Eindringen in Geräte nur über offen gehaltene Sicherheitslücken funktioniert.

Zwei Wochen Unterbindungsgewahrsam ohne anwaltlichen Beistand

Der Unterbindungsgewahrsam soll deutlich verlängert werden: von aktuell zwei Tagen nun auf zwei Wochen. Diese erste Frist kann jedoch verlängert und anschließend beliebig oft neu beantragt werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Menschen ohne Rechtsbeistand und ohne Verurteilung einzusperren. Das ist ein Bruch mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorschrift gilt sogar – anders als noch im letzten Entwurf – für alle (und nicht ausschließlich für terroristische) Straftaten. „Ein perfektes Sinnbild für den gesamten Änderungsantrag“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses: „Die Änderungen sind reine Augenwischerei, um unsere Kritik zu ersticken. Aber wir bleiben dabei: Das Gesetzesvorhaben strotzt vor Kontrollwahn. Es bleibt ein Angriff auf unsere Grundrechte und Freiheiten. Wir lehnen es deshalb kompromisslos ab.“

Fragwürdige Definition von Terrorismus

Trotz gegenteiliger Behauptung ist der weithin kritisierte Begriff der „drohenden Gefahr“ weiterhin im Gesetz enthalten. Zwar wurden die Worte „drohende Gefahr“ entfernt, allerdings findet sich deren Definition nun in den Maßnahmenvorschriften der Quellen-TKÜ, der Aufenthaltsvorgaben und der elektronischen Fußfessel. An die Stelle der „drohenden terroristischen Gefahr“ tritt ein weit gefasster Straftatenkatalog „terroristischer Straftaten“. Solch ein Katalog ist laut Sachverständigem Prof. Dr. Clemens Arzt grundsätzlich ungeeignet für die Gefahrenabwehr und überschreite hier deutlich das Maß des grundrechtlich Vertretbaren. Danach würde in Zukunft bereits das Beschädigen eines Polizeifahrzeugs als Terrorismus gewertet, wenn es mit „terroristischem Vorsatz“ geschieht. Wie dieser Vorsatz nachgewiesen werden soll, bleibt unklar.

„Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel dar und der Änderungsantrag ist nur eine Verschleierungstaktik“, erklärt Bündnissprecherin Michèle Winkler. „Die Gefährder-Definition gibt der Polizei die Möglichkeit, weit vor einer konkreten Gefahr Menschen zu überwachen und ihre Freiheit empfindlich einzuschränken. Die Pläne der NRW-Regierung schaffen die Voraussetzungen für polizeiliche Willkür, beschneiden wesentliche Grundrechte und zerstören das Vertrauen in die Demokratie.“

Weitere Informationen:

Nichts zu befürchten?

Die Entwürfe neuer Polizeigesetze verschiedener Bundesländer regeln immer weitergehende Überwachung von Post, E-Mails, Messengern, Telefonen genauso wie Platzverweise, Kontaktverbote, Meldeauflagen oder gar elektronische Fußfesseln. Von den Allierten nach dem zweiten Weltkrieg noch als typisch nationalsozialistisches Unrecht außer Kraft gesetzt gehört der Unterbindungsgewahrsam seit Jahren zu einem Mittel der polizeilichen Praxis. Die neuen Polizeigesetze weiten ihn aus. Die ohnehin in der Praxis nur selten erkennbare „Unschuldsvermutung“ wird immer weiter unterhöhlt und abgeschafft, woran auch die gebetsmühlenartige Betonung „die BRD sei ein demokratischer Rechtsstaat“ nichts ändert.

Die formale Logik der Gewaltenteilung, also der Trennung von judikativer und exekutiver Gewalt passt nicht zu einer Polizei, die ad hoc und v.a. nach eigenem Ermessen strafen soll. Wenn der Wille zu strafen im Mittelpunkt steht und der Gerichtsweg jedoch absehbar langwierig wäre, wird die Verlockung größer und größer immer mehr und härtere Bestrafung „präventiv“ also im Zuständigkeitsbereich der Polizei durchzuführen.

Normierung und Gehorsam sind das Ziel all dieser Maßnahmen, die ganz im Zeichen der Zeit als „Anti-Terror-Maßnahmen“ verkauft werden. Wer nun meint, wer nichts zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten, irrt sich aus mehreren Gründen:

Überwachung verändert unser Verhalten. Selbst wenn wir nichts verbotenes oder eventuell kriminalisierbares tun, verändert das Wissen um permanente Überwachung die Art wie wir uns darstellen, miteinander reden und was wir uns trauen zu tun.

Veränderungen werden oft aus gesellschaftlichen Rändern angestoßen. Eine Welt voller offensichtlicher Ungerechtigkeiten ist nichts, was sich zu erhalten lohnt. Krampfhaft und mit einem sich immer weiter in unser aller Privatleben einmischenden Sicherheitswahn diesen Status quo aufrechtzuerhalten ist nichts erstrebenswertes. Anstöße für grundlegende Veränderung werden durch Normierungsdruck und Androhung von Repression im Keim erstickt.

Die Verteidigung von Privatsphäre ist keine versponnene Idee einiger weniger Krimineller, sondern notwendige Grundlage der freien Entfaltung jedes menschlichen Individuums. Wenn es uns nicht gelingt, das begreifbar zu machen, ist das ein trauriges und bitteres Zeichen, wie wenig Bezug Menschen zu sich und dem in ihnen steckenden Potential haben.

Menschen wegsperren statt Probleme lösen – Ausbau der Ingewahrsamnahme in NRW

Im Entwurf des neuen Polizeigesetzes von NRW werden die Möglichkeiten zur polizeilichen Ingewahrsamnahme drastisch ausgebaut. Der Begriff Ingewahrsamnahme beschreibt, wenn die Polizei Personen aus präventiven Gründen einsperrt, normalerweise auf der nächsten Polizeiwache. Ein klassisches Beispiel dafür ist, dass es der Polizei erlaubt ist, Menschen einzusperren, wenn sie in einem hilflosen Zustand (z.B. volltrunken) sind. Es ist aber auch möglich, Menschen einzusperren, wenn die Polizei befürchtet diese könnten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung begehen.

Diese Vorschriften sollen jetzt laut dem Entwurf ergänzt werden um die Möglichkeiten der Ingewahrsamnahme in Fällen einer „drohenden Gefahr“ oder „drohenden terroristischen Gefahr“ sowie eines Verstoßes gegen eine Aufenthaltsanordnung oder ein Kontaktverbot. Das senkt die Eingriffsschwelle der Polizei, denn bei einer drohenden Gefahr reicht es, wenn die Polizei einen Verdacht hat, das heißt „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person innerhalb absehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat von erheblicher Bedeutung begehen wird“. Bisher durfte sie Menschen bei befürchteten Straftaten nur in Gewahrsam nehmen, wenn „das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern“, die Straftat musste also tatsächlich direkt erwartet werden und es mussten Beweise, nicht nur Vermutungen vorliegen. Damit wird der Polizei eine zusätzliche Möglichkeit gegeben, unliebsame Menschen auf bloßen Verdacht hin wegzusperren.

Zusätzlich wird die Dauer des möglichen Gewahrsams deutlich ausgeweitet. So ist es nach dem Entwurf des neuen Polizeigesetzes möglich eine Person zur Gefahrenabwehr bis zu 7 Tage einzusperren, bei der drohenden Gefahr terroristischer Straftaten sogar bis zu einem Monat – und all das auf bloßen Verdacht hin (Nachtrag: Der Änderungsantrag vom 10.10.2018, dass nach zwei Wochen die Verlängerung um bis zu zwei weitere Wochen von eine*m*r Richter*in entschieden werden muss, ändert nichts an der grundsätzlich möglichen Dauer von vier Wochen). Auch bei Verstößen gegen Kontaktverbote oder Aufenthaltsanordnungen ist ein Gewahrsam bis zu einem Monat möglich. Alles in Fällen, in denen keine Verdachtsmomente vorliegen, überhaupt Straftaten begangen zu haben.

Auch historisch ist die Entwicklung spannend. Bei den Nazis war es üblich, Menschen in „Schutzhaft“ zu nehmen um sie von der Begehung von Straftaten (oder anderen unliebsamen Aktionen) abzuhalten. Das wurde von den Allierten als typisch nationalsozialistisches Unrecht abgeschafft. Dann galt lange Jahre, dass Menschen, wenn es keine ausreichenden Verdachtsmomente für eine Untersuchungshaft gab, spätestens nach 48 Stunden frei gelassen werden mussten. Im Vorfeld der erwarteten Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm wurden die Zeiten für Ingewahrsamnahmen in verschiedenen Bundesländern bereits drastisch ausgeweitet, teilweise auf bis zu zwei Wochen (in NRW allerdings nicht). Nach den neuen geplanten Polizeigesetzen wurde und wird in verschiedenen Bundesländern noch einmal eine Verschärfung vorgenommen – am drastischsten in Bayern, wo es nun möglich ist Menschen die nie eine Straftat begangen haben unbegrenzt einzusperren. Aber auch ein Monat wie in NRW ist eine ziemlich drastische Einschränkung der Grundrechte – und wer kann mal eben einen Monat bei der Arbeit oder zu Hause fehlen? An der Möglichkeit Menschen lange einzusperren, ändert auch der Fakt, dass bei jedem Gewahrsam innerhalb von 48 Stunden eine gerichtliche Entscheidung über die Fortdauer des Gewahrsams erfolgen muss, nichts.

Hinzu kommt die Verlängerung der Gewahrsamsfrist für die Feststellung der Identität auf bis zu 7 Tagen (sie lag bisher bei 12 Stunden). Diese Maßnahme richtet sich direkt gegen die Klimabewegung, in der die Identitätsverweigerung eine Praxis gegen die Konzernmacht von RWE ist. Widerstand gegen den Braunkohleabbau soll hier mit polizeilichen Mitteln bestraft werden statt eine Lösung für die drängenden klimapolitischen Probleme zu finden.