Rechtswidrige Freiheitsberaubung durch Polizei- und Justizwillkür entgegen richterlichen Beschlusses

+++ Lex Hambi: Rheinland3 trotz genommener Fingerabdrücke weiterhin in Polizeigewahrsam
+++ Polizeigesetz dient als Abschreckungsgesetz gegen soziale Bewegungen

Drei der am Samstag im Tagebau Garzweiler festgenommenen Aktivist*innen befinden sich weiterhin in Polizeigewahrsam, was seit dem gestrigen Nachmittag (13.02.) klar rechtswidrig ist: Zu diesem Zeitpunkt wurden die Fingerabdrücke aller drei Gefangenen genommen, womit der Gewahrsamsgrund, der im richterlichen Beschluss angeführt worden war, entfallen ist. Dass die Umweltschützer*innen seitdem weiter auf der Polizeiwache Mönchengladbach festgehalten werden, hält das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ für Freiheitsberaubung. Es fordert daher ihre sofortige Freilassung und eine parlamentarische Aufarbeitung der Geschehnisse.

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„Die Ermächtigung der Polizei zur Willkür ist erschreckend schnell Realität geworden. Dies zeigt: Das neue Polizeigesetz ist eine autoritäre Spielwiese für die Polizei. Sie tun, was sie wollen, weil sie genau das aus dem Innenministerium vermittelt bekommen haben. Dass die Justiz hier aber kritiklos mitzieht und Menschen der Freiheit beraubt, ist für uns unfassbar.“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses.

Sowohl die Kreispolizeibehörde Heinsberg als auch das Amtsgericht Erkelenz hatten ihre Begründung der Freiheitsentziehung der Aktivist*innen darauf gestützt, dass sie deren Identität zur Gefahrenabwehr mithilfe von Fingerabdrücken feststellen müssten. Im Beschluss des Amtsrichters Dr. Meuters zur Haftbeschwerde steht: „Die Ingewahrsamnahme ist zur Gefahrenabwehr geeignet. Innerhalb der angeordneten Frist ist mit einer Ablösung der Verklebung der Fingerkuppen zu rechnen. Diese ermöglicht […] entweder die Identifikation des Beteiligten, jedenfalls aber dessen Individualisierung, sodass ein personifiziertes Betretungsverbot gemäß §34 Abs. 2 PolG ausgesprochen werden kann.“ Laut dieses Beschlusses ist der Gewahrsamsgrund mit Abnahme der Fingerabdrücke entfallen. Dennoch habe der Eilrichter des Amtsgerichts Erkelenz am Mittwoch Abend laut „EK Hambach“ entschieden, dass die Gefangenen für „strafprozessuale Maßnahmen“ bis zum Folgetag festgehalten werden sollten.

Rechtsanwalt Christian Mertens sagt dazu: „Polizei und Justiz springen seit Festnahme meiner Mandant*innen munter zwischen Polizeirecht und Strafprozessordnung hin und her, um ihre jeweiligen Maßnahmen zu rechtfertigen. So funktioniert Rechtsstaat aber nicht! Der lange Freiheitsentzug wäre nach Strafprozessordnung nicht möglich gewesen, also haben sie einen Antrag auf Basis der Gefahrenabwehr nach verschärftem Polizeigesetz konstruiert. Jetzt, da die Begründung zu Gefahrenabwehr wegfällt, soll plötzlich wieder Strafprozessordnung gelten? Das ist ebenso skandalös wie durchschaubar und reine Schikane für meine Mandant*innen.“

Mit ihrem Vorgehen in dieser Woche haben sowohl die involvierten Polizeibehörden als auch die Gerichte bewiesen, dass es sich bei der Verschärfung des Gesetzes keineswegs um Maßnahmen zur Terrorabwehr handelt, sondern um die Ermächtigung, auf autoritäre Weise mit Protestierenden aus sozialen Bewegungen umzugehen. Das Innenministerum NRW, das dies im Gesetzgebungsprozess noch von sich wies, bestätigte dies nun in einer Stellungnahme gegenüber der WAZ: „Es sind genau diese Fälle, für die wir die neue Befugnis für die Polizei eingeführt haben.“, erklärte ein Sprecher. Wer glaube, seine Identität verschleiern zu können (…) werde jetzt eines besseren belehrt. Sabine Lassauer kommentiert dazu: „Mit solchen überzogenen Maßnahmen sollen engagierte Menschen eingeschüchtert und von der Ausübung ihrer Grundrechte abgehalten werden. Die Polizei missbraucht die Verschärfungen mit Rückendeckung des Innenministeriums zur Abschreckung.“

Update (14.02.2019 15:24 Uhr): Mittlerweile wurden die drei aus dem Gewahrsam entlassen.

Erste Anwendungsfälle des „Lex Hambi“ aus neuem NRW-Polizeigesetz

+++ Nach Braunkohleprotest: Umweltaktivist*innen in fünftägigem Polizeigewahrsam zur Identitätsfeststellung
+++ Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ fordert Freilassung der Gefangenen aus verfassungswidrigem Polizeigewahrsam

Am vergangenen Samstag kam es zum ersten Anwendungsfall des sogenannten „Lex Hambi“: Nachdem Umweltaktivist*innen einen Bagger im Tagebau Garzweiler blockiert hatten, wurden sie wegen angeblichen Hausfriedensbruchs festgenommen. Für Aktivist*innen, deren Identität nicht festgestellt werden konnte, ordnete das Amtsgericht Erkelenz Polizeigewahrsam bis vorerst Donnerstag (14.02.) an. Die Richterin führte für ihre Entscheidung die im Dezember beschlossene Verschärfung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes an, die Ingewahrsamnahmen zur Identitätsfeststellung von bis zu sieben Tagen erlaubt. Bis Ende 2018 durften diese in NRW noch maximal 12 Stunden dauern. Sachverständige und Innenexpert*innen halten diese Regelung für verfassungswidrig.

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Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen“ kritisiert das Vorgehen der Polizei und des zuständigen Amtsgerichts und fordert die unverzügliche Freilassung der Gefangenen. Ein mehrtätiger Freiheitsentzug zur Identitätsfeststellung stellt einen massiven Eingriff in die Freiheit der Person dar. Für den im Raum stehenden Vorwurf des Hausfriedensbruchs kam es in den letzten Jahren regelmäßig zu Freisprüchen. „Aktivist*innen für einen unhaltbaren Vorwurf fünf Tage lang wegzusperren, ist vollkommmen unverhältnismäßig und kann nur als Abschreckungsmaßnahme bezeichnet werden. Polizei und Amtsgericht versuchen, unliebsamen Protest im Keim zu ersticken und verlassen damit den Boden der Verfassung. Dass das Amtsgericht sich dafür hergibt, ist skandalös.“, so Michèle Winkler, Sprecherin des Bündnisses.

Das Bündnis hatte bis zuletzt die Verabschiedung des massiv verschärften Polizeigesetzes zu verhindern versucht und dies vor allem mit dem uferlosen Abbau von Grund- und Freiheitsrechten begründet. Ungeachtet der anhaltenden Proteste und scharfen Kritiken aus den Reihen der Sachverständigen, verabschiedete der Landtag das Gesetz am 12.12.2018. „Vor Inkrafttretung des Gesetzes versuchten die Regierungsparteien der Öffentlichkeit weiszumachen, das Gesetz diene ihrem Schutz. Schon die ersten Anwendungsfälle beweisen, was wir monatelang angemahnt hatten: Tatsächlich richtet sich die Verschärfung gegen soziale Bewegungen und eine kritische Zivilgesellschaft. Angesichts der zunehmenden sozialen und ökologischen Ungerechtigkeiten soll die Polizei dafür sorgen, dass die daraus entstehenden Spannungen im Griff behalten werden. Terrorabwehr ist dabei lediglich eine schlechte Tarnung.“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses.

Bündnis Polizeigesetz NRW stoppen! bestürzt über Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes

+++ Bündnis Polizeigesetz NRW stoppen! bestürzt über Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes
+++ Beschneidung von Grund- und Freiheitsrechten wird zementiert
+++ Protest gegen das Polizeigesetz NRW und etwaige Folgeprojekte soll weitergehen

Im breiten gesellschaftlichen Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“, welches das Gesetzesvorhaben seit dem Sommer kritisch begleitet und durch zahlreiche Aktionen und Demonstrationen auf die Verschärfungen aufmerksam machte, reagierte man empört über die Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes: „Warum bedarf es zwei Expert*innen-Anhörungen und 8 Monaten Protest, damit die Landesregierung minimalen rechtsstaatlichen Anforderungen wie anwaltlicher Vertretung in wochenlanger Haft Rechnung trägt,“ fragt sich Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses. „Die Änderungen bleiben rein kosmetischer Natur, an der Substanz hat sich auch laut des Innenministers Reul nichts geändert – es bleibt eine krasse Verschärfung des Polizeigesetzes.“

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Auch nach der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes für NRW bleibt das Bündnis bei seiner Kritik: Die Verschärfung ist ein nicht hinnehmbarer Angriff auf die Freiheit und steht in deutlich sichtbarem Widerspruch zu einer offenen Gesellschaft. Trotz umfangreicher Kritik von Sachverständigen und Zivilgesellschaft stimmen nicht nur die Regierungsfraktionen von CDU und FDP für das Gesetz, auch die SPD als größte Oppositionsfraktion knickte auf den letzten Metern ein und gab ihre Zustimmung.

Am vergangenen Samstag hatte es erneut breiten, kreativen Protest gegen die Verschärfungen gegeben. Dazu kamen auf einer landesweiten Demonstration in Düsseldorf über 5.000 Menschen zusammen. In verschiedenen Themenblöcken gingen die betroffenen Datenschützer*innen, Politiker*innen und Umweltaktivist*innen, Antifaschist*innen und Migrant*innen, Kurd*innen und Gewerkschafter*innen, Feminist*innen, Jurist*innen und Fußballfans gemeinsam auf die Straße, um ihren Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben der Landesregierung und die Unvereinbarkeit mit ihren Grundrechten zum Ausdruck zu bringen.

„Auch nach den Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfes bleiben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. So scheint unter anderem die Ausweitung des Polizeigewahrsams zur Identitätsfeststellung auf sieben Tage mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der nächste Schritt ist daher die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde.“, so Saskia Piotrowski, Sprecherin des Bündnisses.

Das Bündnis kündigt an, dass weiterhin mit ihrem Widerstand zu rechnen sein wird. „Der Protest gegen Gesetzesverschärfungen wie diese wird mit der Verabschiedung nicht verstummen. Wir haben ein schlagkräftiges Bündnis auf die Beine gestellt und werden weiter zusammenarbeiten. Zudem werden wir uns gegen weitere bereits geplante autoritäre Gesetzespakete wehren.“ erklärt abschließend Stefan Kottas, Sprecher des Bündnisses.

10.000 demonstrieren in Düsseldorf und Hannover gegen neue Polizeigesetze

+++ Landesweite Demos in Düsseldorf und Hannover gegen Polizeigesetze: Über 10.000 Teilnehmer*innen

+++ Marginaler Umbau des Gesetzes in NRW weiterhin unvereinbar mit freiheitlich-demokratischer Gesellschaft

+++ Betroffenen- und Themengruppen stellen Auswirkungen in kreativer Choreographie verschiedener Demonstrationsblöcke dar

08. Dezember 2018 – In Düsseldorf und Hannover gingen mitten im Weihnachtstrubel trotz trüben Wetters nochmals über 10.000 Menschen auf die Straße, um gegen die neuen Polizeigesetze in NRW und Niedersachsen zu demonstrieren.

Eine Vielfalt von Gruppen und Organisationen stellte in NRW einen bunten Protest auf die Beine, um ihren Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben der Landesregierung und die Unvereinbarkeit mit ihren Grundrechten zum Ausdruck zu bringen. Unter den 5.000 Demonstrant*innen in Düsseldorf sind Fußballfans und Datenschützer*innen, Politiker*innen und Umweltaktivist*innen, Antifaschist*innen und Migrant*innen, Kurd*innen und Gewerkschafter*innen, Feminist*innen, Jurist*innen und viele mehr gehen gemeinsam auf die Straße, um ihre Freiheit und Grundrechte zu verteidigen:

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Kerstin Demuth (Digitalcourage e. V.) aus dem Block für Datenschutz und gegen Überwachung kommentiert: „Keine freie, demokratische Gesellschaft kann ohne Privatsphäre existieren. Wer Wissen über uns hat, hat Macht über uns. Das Recht auf Privatsphäre soll mit dem neuen Polizeigesetz bis zur Unkenntlichkeit beschnitten werden: Videoüberwachung, Staatstrojaner und Aufenthaltskontrollen sind Gift für eine freie, demokratische Gesellschaft.“

„Nach der angeblichen Änderung hat sich so gut wie nichts geändert: Noch immer können Menschen auf unabsehbare Zeit eingesperrt werden, weil die Polizei glaubt, dass sie in Zukunft vielleicht irgend etwas machen.“, kommentiert Rechtsanwalt Christian Mertens vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein RAV in Düsseldorf.

Fotis Matentzoglou, Landesvorstand DIE LINKE NRW vom antirassistischen Block ergänzt: „Durch das neue Polizeigesetz ist unsere offene Gesellschaft bedroht. Diskriminierung gegenüber Migrantinnen und Migranten wird per Gesetz zementiert. Racial profiling wird legitimiert und mit repressiven Maßnahmen ausgebaut.“

Das breite Bündnis machte mit Redebeiträgen, Straßentheater und Trommel-Klängen lautstark auf die Gefahren für die Demokratie und die Gesellschaft aufmerksam. Es verdeutlicht, dass vom neuen Polizeigesetz alle Menschen betroffen sind. Aus dem benachbarten Niedersachsen, wo in Hannover über 6.000 Personen auf die Straße gingen, wurde ein Grußwort verlesen, das fordert: „Nein zu Überwachung und Kontrollwahn, Nein zum neuen Polizeigesetz – und Ja zu einem sozialen und solidarischen Miteinander“.

„Demokratische kurdische Zivilorganisationen werden pauschal zum Abschuss freigegeben und einer unbeschreiblichen Repression durch Polizei und Behörden ausgesetzt.“, kritisiert Ayten Kaplan aus dem Block gegen die Verbote von Symbolen. „Wir müssen ein Bewusstsein in der Gesellschaft schaffen um die Gesetzesverschärfungen und somit das Eindringen des Staates in die Freiheitsbereiche jedes Einzelnen sowie der Gesellschaft zu verhindern. Wir bündeln unsere Kräfte und sind solidarisch untereinander, um gemeinsam gegen die Repressionspolitik vorzugehen.“

„Die Einführung der neuen Polizeigesetze ist als ein Ergebnis des Rechtsrucks zu sehen. Dadurch bietet sich auch für autoritäre und rassistische Tendenzen in der gesellschaftlichen Mitte die Möglichkeit, sich wieder offen zu zeigen und politische Wirksamkeit zu suchen.“ konstatiert Jan Sperling vom Linksradikalen Block gegen Rechtsruck.

Ein Sprecher der Kölner Fußball-Fanszene fügt hinzu: „Fußballspiele werden schon lange als Testfeld für Sicherheits- und Repressionsmaßnahmen genutzt. Wöchentliche Meldeauflagen und Betretungsverbote für ganze Städte gehören für die Fanszenen längst zum Alltag, ebenso wie Hausdurchsuchungen, abgehörte Telefone oder Schauprozesse. Es reicht uns einfach! Wir wollen in einem freien Land leben und nicht in einem paranoiden Überwachungsstaat!“

Das Bündnis knüpft an die zahlreichen Aktionen und Proteste gegen das Polizeigesetz in NRW im Sommer sowie die Proteste in anderen Bundesländern gegen die dortigen Verschärfungen an. Im Juli hatten 20.000 Demonstrant*innen in Düsseldorf gefordert, das neue Polizeigesetz für NRW zu stoppen. Nach der Änderungsvorlage im Oktober bildete sich wieder vielfältiger Protest: Von Siegen bis Paderborn fanden Demonstrationen statt, in Bonn gab es eine Aktionswoche gegen das neue Polizeigesetz, es fanden unzählige Info-Veranstaltungen und kreative Aktionen statt.

Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“: Das neue Polizeigesetz kann kein Änderungsantrag verbessern

+++ Bündnis Polizeigesetz NRW stoppen!: Das neue Polizeigesetz kann kein Änderungsantrag verbessern
+++ Das Bündnis Polizeigesetz NRW stoppen! warnt weiterhin vor der Verschärfung und ruft zu einer landesweiten Demonstration auf am 8.12.2018 in Düsseldorf

CDU und FDP haben in der Sitzung des Innenausschusses heute am 6.12. einen weiteren Änderungsantrag vorgelegt. Danach werden einige der Anlassstraftaten wieder gestrichen und Personen die in Präventivgewahrsahm genommen werden, sollen über den Anspruch auf anwaltlichen Beistand informiert werden. Michèle Winkler erklärte heute auf einer Pressekonferenz des Bündnisses „Polizeigesetz NRW stoppen!“: „Diese Gesetzesverschärfung kommt einer rechtsstaatlichen Erosion gleich. Polizeibehörden operieren künftig im Ungefähren. Für dieses Vorsorgeparadigma werden rechtsstaatliche Grundsätze und bürgerliche Freiheiten geopfert.“ Sie warnt vor dem anstehenden Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit: „Es wird in Zukunft anhand von vagen Vermutungen möglich sein, Menschen zu überwachen und einzusperren. Die ‚drohende Gefahr‘ wurde nicht gestrichen – die Formulierung ist jetzt in den einzelnen Maßnahmen enthalten.“

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Die besondere Betroffenheit von Wohnungslosen illustriert auf der Pressekonferenz des Bündnisses Julia von Lindern, Redakteurin des Straßenmagazins fiftyfifty: „Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben, sind besonders hart von der geplanten Ausweitung der Videoüberwachung betroffen. Dabei sind gerade sie aufgrund ihrer Lebenssituation verletzlicher, benachteiligter zu ihrem Recht zu kommen und wären der Überwachung dauerhaft ausgesetzt.“

Die Demonstration „Polizeigesetz NRW stoppen!“ am 8.12., um 13 Uhr in Düsseldorf wird laut Angaben des Bündnisses in thematische Blöcke gegliedert.
Thomas Eberhardt-Köster kommentiert: „Fußballfans, Klimaaktivist*innen, Datenschützer*innen, Anwält*innen und weitere machen auf der Demo ihre Betroffenheit von der Verschärfung sichtbar. Die Verantwortlichen in der CDU- und FDP-Fraktion dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass sie zu einem Rundumschlag gegen die eigene Bevölkerung ausholen.“

Demo: „Polizeigesetz NRW stoppen!“
8.12.2018., 12:00 Uhr
Düsseldorf, Friedrich-Ebert-Str. 34 (vor dem DGB Haus)
Weitere Infos: <https://polizeigesetz-nrw-stoppen.de/>

Weitere Informationen:
Der Änderungsantrag vom 6.12. im Dokumentenpool des Landtags:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4466.pdf
Das Protestbündnis und die Demonstration am 8.12.2018:
https://polizeigesetz-nrw-stoppen.de/

Spendenaufruf

Eine große Demo zu organisieren kostet Geld, z.B. für Flyer, Plakate, Aufkleber, Lauti und Toiletten. Daher bitten wir euch, die Demo mit einer Spende zu unterstützen:

IBAN: DE57 3702 0500 5459 5459 42
Empfänger: Digitalcourage e.V.
Verwendungszweck: Polizeigesetz NRW stoppen! + Adresse, wenn Spendenquittung gewünscht

Wenn anstelle eine Spendenbescheinigung eine Rechnung erforderlich ist (das ist z.B. bei politischen Parteien der Fall, die nach dem Parteiengesetz nicht spenden dürfen), schickt eine e-Mail an Demo (at) Digitalcourage.de.

Erneut landesweite Demonstration „Polizeigesetz NRW stoppen!“ am 8.12. in Düsseldorf

+++ Erneut landesweite Demonstration Polizeigesetz NRW stoppen! am 8.12. in Düsseldorf
+++ Breites Bündnis fordert Stopp des autoritären Gesetzesvorhabens
+++ Einladung der Presse zur Teilnahme und Berichterstattung am 8.12. ab 12:30 Uhr

Am kommenden Samstag (8.12.2018) erwartet das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ erneut tausende Demonstrierende in Düsseldorf, die sich gegen die autoritäre Verschärfung des Polizeigesetzes wenden. Bürgerrechtsorganisationen,Gewerkschafter*innen, migrantische Selbstorganisationen, Datenschützer*innen,Fußballfans, Klimaaktivist*innen, politische Parteien und viele weitere Gruppen haben ihre Teilnahme angekündigt.

„Statt die Kritik von Expert*innen aufzugreifen und das Grundgesetz als Maßstab zu nehmen,versucht die Landesregierung mit Angstmacherei Verschärfungen durchzuboxen, die sich besonders gegen demokratische Teilhabe, praktische Solidarität und sozial Schwächergestellte richten.“, bemängelt Raphael Müller, Sprecher des Bündnisses.

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Thematische Blöcke werden aufzeigen, in welchen Bereichen das verschärfte Polizeigesetz ins alltägliche Leben eingreift und die breite Betroffenheit aller Gesellschaftsschichten sichtbar machen. So wird es unter anderem einen schwarzen Roben-Block, einen antirassistischen Block, einen Gewerkschafter*innen-Block, einen Block für Privatsphäre und Datenschutz, einen Block für Bürger*innenrechte, einen feministischen Block, einen Block von „Nationalismus ist keine Alternative“ sowie Fußballfan-Blöcke verschiedener Clubs geben.

Auch mehrere Gruppen, die sich für Klimagerechtigkeit einsetzen, werden dort ihren Protest in einem eigenen Block zum Ausdruck bringen. Sie haben dieses Jahr im und um den Hambacher Wald ein enormes Maß an polizeilicher Willkür erleben müssen. „Das neue Polizeigesetz richtet sich auch gegen unseren Einsatz für Klimagerechtigkeit: Mit der Möglichkeit, uns bei Personalienverweigerung sieben Tage in Gewahrsam zu nehmen oder Taser gegen uns einzusetzen, will die Polizei uns einschüchtern. Ziel ist es, unseren legitimen Protest gegen ein klimaschädliches, kapitalistisches Wirtschaftssystem weiter zukriminalisieren.“, so Annika Sommer, Sprecherin des Bündnisses.

„Wir wollen eine lebendige, bunte Demonstration gegen die autoritäre Gesetzesverschärfung.Unsere Aktion wird ein Bild der Vielfalt, Kreativität und Offenheit vermitteln- entschlossen, solidarisch und besonnen. Wir rufen alle freiheitsliebenden Menschen dazu auf, sich der Demonstration am 08. Dezember anzuschließen, für ihre Rechte einzustehen und an die großartigen Aktionen und Proteste gegen die repressiven Polizeigesetze in NRW sowie in anderen Bundesländern anzuschließen.“ so Martin Behrsing, Sprecher des Bündnisses und Demonstrationsanmelder. Am 8. Dezember demonstriert zeitgleich in Hannover das #noNPOG-Bündnis gegen die Verschärfung des niedersächsischen Polizeigesetzes.

Nach breiter Kritik von Menschenrechtler*innen, Datenschützer*innen und den rund 20.000 Teilnehmer*innen bei der NRW-Demonstration am 7. Juli hatte die Landesregierung die Verabschiedung des Gesetzes zunächst verschoben und im Oktober Änderungen vorgelegt. Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ analysiert jedoch diese Änderungen als Täuschungsmanöver. Martin Behrsing kommentiert: „Nach wie vorführen diese Verschärfungen zur Einschränkung von grundrechtlich geschützten Freiheiten wie Bewegungs- und Versammlungsfreiheit. Deshalb rufen wir die Menschen aus NRW dazu auf, sich an unseren Protesten zu beteiligen. Der Entwurf bleibt absolut unverhältnismäßig und im Kern verfassungswidrig“.

„Polizeigesetz NRW stoppen!“ – Bündnis fordert vollständige Verhinderung statt kosmetischer Veränderung des Gesetzes

+++ Weiterhin breiter Widerstand gegen geplante Verschärfung des Polizeigesetzes NRW +++ Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ ruft auf zu Aktionswochen und einer landesweiten Demonstration am 8.12.2018 in Düsseldorf +++ Bündnissprecherin Michèle Winkler fordert, das Gesetz vollständig zu stoppen, statt kosmetische Änderungen vorzunehmen

Die Fraktionen von CDU und FDP des Landtags NRW haben am 9. Oktober einen Änderungsantrag zur umstrittenen Verschärfung des Polizeigesetzes vorgestellt. Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ bemängelt, dass die öffentliche Kritik und die Stellungnahmen zahlreicher Expert*innen nicht ernst genommen wurden und fordert, die geplanten Verschärfungen zu kippen. Das Bündnis ruft zum landesweiten Protest auf, mit lokal organisierten Aktionswochen und einer landesweiten Demonstration am
8.12.2018 in Düsseldorf.

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Bündnissprecherin Kerstin Demuth kommentiert: „Die Regierungsfraktionen erklären nicht, wie die Verschärfung für mehr Sicherheit sorgen soll. Das Gegenteil ist der Fall: Unsere Abwehrrechte gegen den Staat schaffen Sicherheit – und die werden durch den Gesetzentwurf ausgehöhlt. Das Gesetz führt zu Rechtsunsicherheit, weil die polizeilichen Maßnahmen fortan jede*n treffen können: Es kann ausreichen, bestimmte Internetseiten anzuklicken, mit vermeintlich Verdächtigen in Kontakt zu stehen oder einfach zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.“

Weitreichende Überwachungsbefugnisse

Auch in der veränderten Fassung des Gesetzes sollen alle Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen des Entwurfs erhalten bleiben, darunter elektronische Fußfesseln und Schleierfahndung. Ebenso soll die Videoüberwachung ausgeweitet werden, obwohl sie Studien zufolge gegen Gewalt und Terror wirkungslos ist. Dagegen wird der Polizei mit dem Taser eine neue, lebensgefährliche Waffe zugestanden, die in den USA schon zu Hunderten Toten führte.
Auch staatliches Hacking via Staatstrojaner ist weiterhin vorgesehen.
Gegen Staatstrojaner laufen mehrere Verfassungsbeschwerden – auch von der FDP, unter anderem, weil das Eindringen in Geräte nur über offen gehaltene Sicherheitslücken funktioniert.

Zwei Wochen Unterbindungsgewahrsam ohne anwaltlichen Beistand

Der Unterbindungsgewahrsam soll deutlich verlängert werden: von aktuell zwei Tagen nun auf zwei Wochen. Diese erste Frist kann jedoch verlängert und anschließend beliebig oft neu beantragt werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Menschen ohne Rechtsbeistand und ohne Verurteilung einzusperren. Das ist ein Bruch mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorschrift gilt sogar – anders als noch im letzten Entwurf – für alle (und nicht ausschließlich für terroristische) Straftaten. „Ein perfektes Sinnbild für den gesamten Änderungsantrag“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses: „Die Änderungen sind reine Augenwischerei, um unsere Kritik zu ersticken. Aber wir bleiben dabei: Das Gesetzesvorhaben strotzt vor Kontrollwahn. Es bleibt ein Angriff auf unsere Grundrechte und Freiheiten. Wir lehnen es deshalb kompromisslos ab.“

Fragwürdige Definition von Terrorismus

Trotz gegenteiliger Behauptung ist der weithin kritisierte Begriff der „drohenden Gefahr“ weiterhin im Gesetz enthalten. Zwar wurden die Worte „drohende Gefahr“ entfernt, allerdings findet sich deren Definition nun in den Maßnahmenvorschriften der Quellen-TKÜ, der Aufenthaltsvorgaben und der elektronischen Fußfessel. An die Stelle der „drohenden terroristischen Gefahr“ tritt ein weit gefasster Straftatenkatalog „terroristischer Straftaten“. Solch ein Katalog ist laut Sachverständigem Prof. Dr. Clemens Arzt grundsätzlich ungeeignet für die Gefahrenabwehr und überschreite hier deutlich das Maß des grundrechtlich Vertretbaren. Danach würde in Zukunft bereits das Beschädigen eines Polizeifahrzeugs als Terrorismus gewertet, wenn es mit „terroristischem Vorsatz“ geschieht. Wie dieser Vorsatz nachgewiesen werden soll, bleibt unklar.

„Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel dar und der Änderungsantrag ist nur eine Verschleierungstaktik“, erklärt Bündnissprecherin Michèle Winkler. „Die Gefährder-Definition gibt der Polizei die Möglichkeit, weit vor einer konkreten Gefahr Menschen zu überwachen und ihre Freiheit empfindlich einzuschränken. Die Pläne der NRW-Regierung schaffen die Voraussetzungen für polizeiliche Willkür, beschneiden wesentliche Grundrechte und zerstören das Vertrauen in die Demokratie.“

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