Erste Anwendungsfälle des „Lex Hambi“ aus neuem NRW-Polizeigesetz

+++ Nach Braunkohleprotest: Umweltaktivist*innen in fünftägigem Polizeigewahrsam zur Identitätsfeststellung
+++ Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ fordert Freilassung der Gefangenen aus verfassungswidrigem Polizeigewahrsam

Am vergangenen Samstag kam es zum ersten Anwendungsfall des sogenannten „Lex Hambi“: Nachdem Umweltaktivist*innen einen Bagger im Tagebau Garzweiler blockiert hatten, wurden sie wegen angeblichen Hausfriedensbruchs festgenommen. Für Aktivist*innen, deren Identität nicht festgestellt werden konnte, ordnete das Amtsgericht Erkelenz Polizeigewahrsam bis vorerst Donnerstag (14.02.) an. Die Richterin führte für ihre Entscheidung die im Dezember beschlossene Verschärfung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes an, die Ingewahrsamnahmen zur Identitätsfeststellung von bis zu sieben Tagen erlaubt. Bis Ende 2018 durften diese in NRW noch maximal 12 Stunden dauern. Sachverständige und Innenexpert*innen halten diese Regelung für verfassungswidrig.

weiterlesen

Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen“ kritisiert das Vorgehen der Polizei und des zuständigen Amtsgerichts und fordert die unverzügliche Freilassung der Gefangenen. Ein mehrtätiger Freiheitsentzug zur Identitätsfeststellung stellt einen massiven Eingriff in die Freiheit der Person dar. Für den im Raum stehenden Vorwurf des Hausfriedensbruchs kam es in den letzten Jahren regelmäßig zu Freisprüchen. „Aktivist*innen für einen unhaltbaren Vorwurf fünf Tage lang wegzusperren, ist vollkommmen unverhältnismäßig und kann nur als Abschreckungsmaßnahme bezeichnet werden. Polizei und Amtsgericht versuchen, unliebsamen Protest im Keim zu ersticken und verlassen damit den Boden der Verfassung. Dass das Amtsgericht sich dafür hergibt, ist skandalös.“, so Michèle Winkler, Sprecherin des Bündnisses.

Das Bündnis hatte bis zuletzt die Verabschiedung des massiv verschärften Polizeigesetzes zu verhindern versucht und dies vor allem mit dem uferlosen Abbau von Grund- und Freiheitsrechten begründet. Ungeachtet der anhaltenden Proteste und scharfen Kritiken aus den Reihen der Sachverständigen, verabschiedete der Landtag das Gesetz am 12.12.2018. „Vor Inkrafttretung des Gesetzes versuchten die Regierungsparteien der Öffentlichkeit weiszumachen, das Gesetz diene ihrem Schutz. Schon die ersten Anwendungsfälle beweisen, was wir monatelang angemahnt hatten: Tatsächlich richtet sich die Verschärfung gegen soziale Bewegungen und eine kritische Zivilgesellschaft. Angesichts der zunehmenden sozialen und ökologischen Ungerechtigkeiten soll die Polizei dafür sorgen, dass die daraus entstehenden Spannungen im Griff behalten werden. Terrorabwehr ist dabei lediglich eine schlechte Tarnung.“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses.