Einschränkung Demonstrationsrecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Demonstranten,

der Innenminister Reul versucht weiterhin, das neue Polizeigesetz gegen alle Widerstände durchzusetzen. Dabei scheut er sich auch nicht, Gesetzesregelungen zu schaffen, die gegen grundgesetzlich verankerte demokratische Rechte verstoßen. Und er ist nicht allein.
Bundesweit werden landauf, landab die Polizeigesetze verschärft.
Dabei wissen alle, dieses Gesetz soll erst der Anfang sein. Die Landesregierung hat angekündigt, dass weitere Verschärfungen, sogenannte „Sicherheitspakete“, in Arbeit sind.
Das Versammlungsrecht ist nur eines der weiteren Rechte, die noch geschliffen werden sollen, um weitere Befugnisse der Polizei durchsetzen zu können.
Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, jetzt zu zeigen: dass wir die Einschränkungen unserer freiheitlichen Grundrechte nicht akzeptieren.

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Auch wenn der Begriff der drohenden Gefahr aus dem Gesetzestext entfernt wurde, bleibt es de facto dabei: Die Polizei soll erheblich erweiterte Befugnisse bekommen und ohne einen begründeten Verdacht eingreifen dürfen.
Bis zu 7 Tagen Gewahrsamshaft zur Identitätsfeststellung geht weit über die Regelung im Bundesrecht hinaus und ist einfach eine Unverschämtheit.
Nach Bundesrecht ist unter engen Voraussetzungen eine Höchstdauer von vier Tagen vorgesehen.
Freiheitsentzug wie der polizeiliche Gewahrsam ist „eine der schärfsten denkbaren Maßnahmen eines Rechtsstaats“.
Bei der „Ingewahrsamnahme“ muss sich die betroffene Person noch nicht einmal einer konkreten Straftat verdächtig gemacht haben. Weitere Grundsätze des Strafverfahrens wie die Unschuldsvermutung werden hier außer Kraft gesetzt.

Damit kann jeder Demonstrant zum potentiellen Straftäter gemacht werden.
Diese Gesetzesverschärfungen können dazu führen, dass Menschen ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit zukünftig aus purer Angst nicht mehr wahrnehmen.
Diese Ausweitung polizeilicher Befugnisse könnte dazu führen, dass unschuldige Menschen in Gewahrsam genommen werden.
Wer garantiert uns, dass es zukünftig nicht friedliche Demonstrationsteilnehmer*innen oder Passanten trifft?
Wer garantiert uns, dass es zukünftig nicht friedliche Streikende bei Demos oder Kundgebungen trifft?
Welcher Arbeitgeber akzeptiert und entschuldigt eine „Ingewahrsamnahme“ von bis zu 7 Tagen?
Die Gefährdung des Arbeitsplatzes wäre da nur eine der schwerwiegenden Folgen und wird offensichtlich von der Landesregierung billigend in Kauf genommen.
Eine solche „Gewahrsamsnahme-Regelung“ ist deshalb unverhältnismäßig und damit aus unserer Sicht auch verfassungswidrig.
Solche unverhältnismäßigen Eingriffe sind Angriffe auf die Grundrechte und fordern unseren Widerstand heraus.

Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung einer „unmittelbar bevorstehenden Straftat“, bei der lediglich der Verdacht ausreichen soll, kann bis auf zwei Wochen ausgeweitet werden. Hinzu kommt eine Verlängerungsoption für weitere 14 Tage.
Sicherheitspolitik muss sich an Verhältnismäßigkeit und tatsächlicher Notwendigkeit messen lassen und nicht einer öffentlichen Stimmungsmache folgen, die mit der Angst der Menschen spielt.
Und wir sagen das in aller Deutlichkeit, wir verurteilen eine Politik, die die Ängste der Menschen nutzt, auf Effekthascherei setzt, damit Sicherheit vorgaukelt und versucht die Wähler und Wählerinnen der Rechten zurück zu gewinnen und dabei selbst nach Rechts rückt.

Und wir sagen auch in aller Deutlichkeit: Wir stehen als Gewerkschaften für die freiheitlich demokratischen Grundrechte in unserem Land und treten für unsere Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ein.
Wir stehen für friedliche gewaltfreie Proteste und Demonstrationen und lassen uns nicht einschüchtern.
Der jetzige Entwurf des Polizeigesetzes gehört vom Tisch.
Deshalb stehen wir heute hier. Wir wollen das Polizeigesetz gemeinsam stoppen!

Gabi Schmidt, Landesleiterin ver.di

Rede zur Einschränkung des Demonstrationsrechts um 15:20 Uhr bei der Landesweiten Demonstration Polizeigesetz NRW stoppen! am 8.12.2018 (Twitter: #dus0812)