Rechtswidrige Freiheitsberaubung durch Polizei- und Justizwillkür entgegen richterlichen Beschlusses

+++ Lex Hambi: Rheinland3 trotz genommener Fingerabdrücke weiterhin in Polizeigewahrsam
+++ Polizeigesetz dient als Abschreckungsgesetz gegen soziale Bewegungen

Drei der am Samstag im Tagebau Garzweiler festgenommenen Aktivist*innen befinden sich weiterhin in Polizeigewahrsam, was seit dem gestrigen Nachmittag (13.02.) klar rechtswidrig ist: Zu diesem Zeitpunkt wurden die Fingerabdrücke aller drei Gefangenen genommen, womit der Gewahrsamsgrund, der im richterlichen Beschluss angeführt worden war, entfallen ist. Dass die Umweltschützer*innen seitdem weiter auf der Polizeiwache Mönchengladbach festgehalten werden, hält das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ für Freiheitsberaubung. Es fordert daher ihre sofortige Freilassung und eine parlamentarische Aufarbeitung der Geschehnisse.

weiterlesen

„Die Ermächtigung der Polizei zur Willkür ist erschreckend schnell Realität geworden. Dies zeigt: Das neue Polizeigesetz ist eine autoritäre Spielwiese für die Polizei. Sie tun, was sie wollen, weil sie genau das aus dem Innenministerium vermittelt bekommen haben. Dass die Justiz hier aber kritiklos mitzieht und Menschen der Freiheit beraubt, ist für uns unfassbar.“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses.

Sowohl die Kreispolizeibehörde Heinsberg als auch das Amtsgericht Erkelenz hatten ihre Begründung der Freiheitsentziehung der Aktivist*innen darauf gestützt, dass sie deren Identität zur Gefahrenabwehr mithilfe von Fingerabdrücken feststellen müssten. Im Beschluss des Amtsrichters Dr. Meuters zur Haftbeschwerde steht: „Die Ingewahrsamnahme ist zur Gefahrenabwehr geeignet. Innerhalb der angeordneten Frist ist mit einer Ablösung der Verklebung der Fingerkuppen zu rechnen. Diese ermöglicht […] entweder die Identifikation des Beteiligten, jedenfalls aber dessen Individualisierung, sodass ein personifiziertes Betretungsverbot gemäß §34 Abs. 2 PolG ausgesprochen werden kann.“ Laut dieses Beschlusses ist der Gewahrsamsgrund mit Abnahme der Fingerabdrücke entfallen. Dennoch habe der Eilrichter des Amtsgerichts Erkelenz am Mittwoch Abend laut „EK Hambach“ entschieden, dass die Gefangenen für „strafprozessuale Maßnahmen“ bis zum Folgetag festgehalten werden sollten.

Rechtsanwalt Christian Mertens sagt dazu: „Polizei und Justiz springen seit Festnahme meiner Mandant*innen munter zwischen Polizeirecht und Strafprozessordnung hin und her, um ihre jeweiligen Maßnahmen zu rechtfertigen. So funktioniert Rechtsstaat aber nicht! Der lange Freiheitsentzug wäre nach Strafprozessordnung nicht möglich gewesen, also haben sie einen Antrag auf Basis der Gefahrenabwehr nach verschärftem Polizeigesetz konstruiert. Jetzt, da die Begründung zu Gefahrenabwehr wegfällt, soll plötzlich wieder Strafprozessordnung gelten? Das ist ebenso skandalös wie durchschaubar und reine Schikane für meine Mandant*innen.“

Mit ihrem Vorgehen in dieser Woche haben sowohl die involvierten Polizeibehörden als auch die Gerichte bewiesen, dass es sich bei der Verschärfung des Gesetzes keineswegs um Maßnahmen zur Terrorabwehr handelt, sondern um die Ermächtigung, auf autoritäre Weise mit Protestierenden aus sozialen Bewegungen umzugehen. Das Innenministerum NRW, das dies im Gesetzgebungsprozess noch von sich wies, bestätigte dies nun in einer Stellungnahme gegenüber der WAZ: „Es sind genau diese Fälle, für die wir die neue Befugnis für die Polizei eingeführt haben.“, erklärte ein Sprecher. Wer glaube, seine Identität verschleiern zu können (…) werde jetzt eines besseren belehrt. Sabine Lassauer kommentiert dazu: „Mit solchen überzogenen Maßnahmen sollen engagierte Menschen eingeschüchtert und von der Ausübung ihrer Grundrechte abgehalten werden. Die Polizei missbraucht die Verschärfungen mit Rückendeckung des Innenministeriums zur Abschreckung.“

Update (14.02.2019 15:24 Uhr): Mittlerweile wurden die drei aus dem Gewahrsam entlassen.