Anfang des Monats beschrieb Bundesinnenminister Seehofer ein Erfolgsrezept bei der Gesetzgebung: „Man muss Gesetze kompliziert machen, dann fällt das nicht so auf.“. Später klärte er auf, dass dies „leicht ironisch“ gemeint gewesen sei. Also kein Grund zur Sorge.
Es erscheint sinnvoll, einige aktuelle Entwicklungen in der Innen- und Sicherheitspolitik transparenter zu machen und über hieran vorgebrachte Kritik und Protest zu berichten.
Innenministerkonferenz
Vom 12. bis 14. Juni trafen sich die Innenminister von Bund und Ländern zur Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel, um über Themen wie Überwachung und Abschiebungen zu debattieren.
Aus diesem Anlass zogen am 12. Juni zwei Demonstrationszüge durch Kiel: Ab 18:00 „Hiergeblieben – gegen Abschiebung, Polizeiallmacht und Rassismus“, ab 19:30 „Gegen Repression, Rechtsruck und autoritäre Formierung!“ (#NoIMK2019, Resümee der Organisator*innen).
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Zugriff auf Alexa & Co
Bei den Jüngeren unter 40 Jahren sprechen inzwischen 48 Prozent mit Siri, Googles Assistant oder mit Alexa. Gegenüber letztem Jahr schenken 60 Prozent mehr Menschen einem solchen Sprachübertragungsgerät ihr Vertrauen.
In dem Beschluss der IMK zu Tagesordnungspunkt 27 „Digitale Spuren“ wurden zwar keine neuen Polizei-Befugnisse „zum Auslesen von Daten aus sogenannten Smart-Home-Geräten“ beschlossen. Es ging bei der IMK jedoch nie um neue Ermächtigungen, sondern die Klärung technischer Fragen zu möglichen Daten-Zugriffen bei der nach wie vor angestrebten Ausschöpfung bestehender Befugnisse zur Auswertung digitaler Spuren.
Apropos bestehende Befugnisse: Google legte offen, dass im ersten Halbjahr 2018 deutschen Behörden der Zugriff auf rund 6000 Nutzerkonten gewährt wurde, einschließlich Aufzeichnungen über Standorte und Spracheingaben an Googles Assistant.
Herkömmliche Telefonüberwachung ist im Allgemeinen nicht darauf angewiesen, Daten aus Telefongeräten auszulesen, weil die Gesprächsinhalte viel leichter an anderer Stelle abgegriffen werden können. Folgerichtig kommt die taz zu dem Schluss, für die Auswertung „smarter“ Haushaltsgeräte seien Gesetzesänderungen nicht erforderlich, weil Daten auf Servern beschlagnahmt werden könnten, im Ausland solle dies künftig durch die e-Evidence-Verordnung vereinfacht werden, und den heimlichen Zugriff auf z.B. Alexa ermögliche bereits der 1998 eingeführte „Große Lauschangriff“.
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