Versammlungsgesetz NRW geplant

Die NRW-Landesregierung hat erneut ein Gesetz entworfen, das Polizeibefugnisse erweitern soll, diesmal im Zusammenhang mit u.a. Demonstrationen und Kundgebungen.

Auf der Website des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen! – Grundrechte erhalten“ finden sich alle näheren Details und ein Aufruf zu Protestaktionen (und auch Links zu Twitter und Facebook).

Demokratie braucht lebendige Demokrationen.
Banner von nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de

Taser-Pilotversuch bei der Polizei NRW

Letztes Jahr wurde von der Polizei ein Taser gegen zwei Menschen im Dannenröder Forst eingesetzt, weil sie sich in 20 Metern Höhe beharrlich aneinanderklammerten. Die Polizei Mittelhessen rechtfertigte dies am 21.11.2020 auf Twitter damit, dass ein Trennen „ohne erhebliche Gefährdung der Personen und unserer Einsatzkräfte in dieser Höhe nicht möglich gewesen“ wäre.

Hintergrund war der Konflikt um den Weiterbau der A49 durch den Dannenröder Forst zwischen Kassel und Gießen (Hessen).

Skizze eines Pfeils des TASER 7
Fieser Metallhaken des TASER 7 (Skizze)

Kritik am NRW-Pilotversuch

8. Januar: Die VVN-BdA NRW spricht sich in einer Pressemitteilung gegen Polizeibewaffnung mit Elektroschockern aus:

„Distanzelektroimpulsgerät“, so heißen die neuen Elektroschocker offiziell, die die Polizei NRW seit Januar diesen Jahres in vier Polizeibehörden einsetzen kann. In Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und im Rhein-Erft-Kreis werden die umgangssprachlich „Taser“ genannten Geräte für ein Jahr im Streifendienst erprobt. Die VVN-BdA NRW lehnt die Einführung von Folterinstrumenten ab.

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Im Einsatz werden gegnerische Personen auf fünf Meter Entfernung mit einem grünen Laser anvisiert und dann mit Metallpfeilen an Drähten beschossen, die in die Haut eindringen. Mit einer hohen Stromspannung wird der so Beschossene dann außer Gefecht gesetzt. 50 000 Volt und zwei bis drei Milliampere Stromstärke führen zu einer schmerzhaften Muskelkontraktion, die auch bei Menschen wirken, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Mögliche Herzprobleme inklusive Herzstillstand insbesondere bei Menschen, die Alkohol oder Drogen im Blut haben nicht ausgeschlossen. […]

Die VVN-BdA NRW lehnt die Bewaffnung der Polizei mit Folterinstrumenten ab. Auch die vorgebliche „deeskalierende Wirkung“ kann kein Argument für die Einführung sein, denn Folter und Androhung von Folter sind aus gutem Grund verboten. Zudem befürchtet die VVN-BdA NRW, dass mit der zunehmenden Verbreitung dieser Waffe die Hemmschwelle sinkt, sie auch in unnötigen Situationen einzusetzen.

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten NRW
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Presse ist eine „Störerin“

Symbolfoto Presse
Image by Gerd Altmann from Pixabay

Am 2. Februar 2020 hatten ungefähr hundert Umweltaktivist*innen Förderbänder des umstrittenen Steinkohlekraftwerks Datteln 4 besetzt. Gegen sie wurde Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet.

Journalist*innen hatten in Ausübung ihres Berufs zeitweilig ebenfalls das Gelände betreten, nach eigener Aussage durch eine offene Tür und ohne Beteiligung an den Protesten.

Die Fotos eines Pressefotografen ermöglichten eine anschauliche Berichterstattung im Spiegel, der taz, der Bild-Zeitung und auf Onlineportalen.

Am 17. April erging gegen ihn ein Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs, und am 14. Mai ein dreimonatiges polizeiliches Betretungs- und Aufenthaltsverbot – nicht nur für das Kraftwerksgelände, sondern auch für die nähere Umgebung sowie angrenzende öffentliche Straßen.

Wie am 26. Mai bekannt wurde, soll am Samstag, dem 30. Mai 2020, Datteln 4 in den kommerziellen Betrieb übergehen. Die Regierung argumentiert, dass zum Ausgleich ältere Kraftwerke abgeschaltet würden. Umweltverbände sehen trotzdem umweltfreundlichere Alternativen durch diese Konkurrenz bedroht, was dem Plan eines Kohleausstiegs bis 2030 zuwiderlaufe. Es waren vielgestaltige Proteste zu erwarten.

Am 28. Mai erreichte der Fotograf deshalb vor dem zuständigen Verwaltungsgericht im Rahmen eines Eilverfahrens eine Zwischenverfügung, die auf Grundlage einer Folgenabwägung vorläufig die Platzverweisung aussetzt.

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TheologInnen über Nacht eingesperrt

Ist Interesse an der Klimabewegung Grund für Festnahme?

Institut für Theologie und Politik

Aus der Pressemitteilung des Instituts für Theologie und Politik in Münster vom 6. Februar 2020

Münster/Datteln. Wie in der Presse bereits berichtet, wurde in der Nacht vom ersten auf den zweiten Februar ein Fahrzeug mit drei Personen in der Nähe des Kohlekraftwerkes Datteln IV von PolizeibeamtInnen der 18. Hundertschaft aus Recklinghausen angehalten und die Personen in Gewahrsam genommen. Das Bild des Geschehens, das von der Polizei gezeichnet wurde, ist nicht zutreffend. Es handelt sich hierbei vielmehr um den Versuch, eine grundlose Festnahme im Nachhinein zu rechtfertigen.

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Bei zwei der drei in Gewahrsam genommenen Personen handelt es sich um MitarbeiterInnen des Instituts für Theologie und Politik in Münster, das seit über 25 Jahren Forschungs- und Bildungsarbeit an der Schnittstelle von Kirche und Sozialen Bewegungen betreibt. In diesem Zusammenhang hatte das Institut auch am Welttreffen der Sozialen Bewegungen mit Papst Franziskus im Vatikan teilgenommen, um dort über die Aktivitäten gesellschaftlicher Basisbewegungen in Deutschland zu berichten. Aktuell beschäftigt sich das Institut in enger Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren intensiv mit der Klimafrage und hatte hierzu im Oktober die Klimasynode organisiert. Aus Interesse für Aktivitäten der Klimabewegung waren die TheologInnen auch in Datteln unterwegs.

Nach einer Kontrolle der Fahrzeugpapiere und der Personalien wurden sie und das Fahrzeug auf gefährliche Gegenstände durchsucht. Obwohl die Polizei keine auffälligen Gegenstände gefunden hatte, wurden alle drei Personen in einem Gefangenentransporter ins Polizeipräsidium gebracht, dort vollständig entkleidet und über Nacht in Einzelzellen gesperrt. Das Auto wurde beschlagnahmt. Straftaten wurden ihnen zu keinem Zeitpunkt vorgeworfen. Als Begründung der Maßnahme diente lediglich die Einschätzung der Polizei, sie würden annehmen, dass man sich eventuell an Protestaktivitäten beteiligen wolle. Erst um 10 Uhr am nächsten Morgen wurden alle drei freigelassen. Ihnen wurde ein dreimonatiges Betretungsverbot für eine mehrere Quadratkilometer umfassende Zone rund um das Kraftwerk ausgesprochen.

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Einreichung Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW

Einreichung
Foto von Mischa Burmester / CC-BY

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Ende 2018 in Kraft getretene Fassung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen wurde wie angekündigt am 30. Oktober 2019 von dem in Bielefeld beheimateten Verein Digitalcourage e.V. eingereicht. Die Beschwerdeführer*innen rügen die Verletzung der Intimsphäre und damit der Menschenwürde, des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, sowie des Fernmeldegeheimnisses.

Eine der Beschwerdeführer*innen ist Michèle Winkler, Referentin der Geschäftsstelle des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. in Köln. Digitalcourage und das Grundrechtekomitee sind aktive Mitglieder des Bündnisses „Polizeigesetz NRW stoppen!“ und beteiligten sich auch über die Grenzen NRWs hinaus an Protesten gegen die Verschärfungen der Polizeigesetze der Bundesländer.

Dieser Text basiert in weiten Passagen auf der Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. vom 29.10.2019.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die beiden neu eingeführten Überwachungsinstrumente der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Q-TKÜ). Zudem greift sie die mit den Überwachungsmaßnahmen verknüpfte Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle und damit den unbestimmten Rechtsbegriff der „Drohenden Gefahr“ an.

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Anders als es das Wort suggeriert, werden bei der Telekommunikationsüberwachung nicht nur Telefonate abgehört. Sie umfasst jegliche technisch vermittelte Kommunikation, sowie sämtliche Online-Aktivitäten. „Jeder Klick, jede Suchanfrage, jedes aufgerufene Video, ja selbst jeder Sprachbefehl: alles, was online passiert, kann die Polizei mitschneiden und auswerten. Sie kann somit mehr über uns erfahren als unsere engsten Bezugspersonen.“ beschreibt Winkler den Sachverhalt.

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Erneute Änderung des NRW-Polizeigesetzes

Nachdem schon im Jahr 2018 das Polizeigesetz in NRW massiv verschärft wurde, ist nun 2019 erneut eine Änderung geplant.

Am 9. Oktober 2019 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs „Siebtes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Drs. 17/7549) im Landtag statt.

Am 12. November 2019 sollen Sachverständige im federführenden Innenausschuss angehört werden (nachmittags, Video abrufbar).

Wesentliche Änderungen

  • Bodycam-Einsatz: Aufhebung der Befristung bis 31.12.2019
  • Verordnungsermächtigung zur Regelung des Vollzugs des Polizeigewahrsams
  • Zulassung von Nicht-Beamt*innen für unterstützende Aufgaben im Polizeigewahrsam
  • Versammlungsfreiheit: Grundrechtseinschränkung wird deklariert
  • (Fixierungs-Regelung) – durch Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/FDP ergänzend eingebracht
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Bodycam-Einsatz

Befristung

§ 15c PolG NRW, welcher der Polizei die „Datenerhebung durch den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte“ erlaubt, trat vor drei Jahren in Kraft.
Voraussetzung ist die Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben von Menschen. Auch in Wohnungen ist der Einsatz erlaubt, wenn die Gefahr dringender Art ist. In insgesamt 14 Bundesländern liefen oder laufen Bodycam-Evaluationen, wobei sie in privaten Räumen nur in NRW, Mecklenburg-Vorpommern und eventuell in Niedersachsen eingesetzt werden.

Die Bodycam-Erlaubnis erlischt Ende dieses Jahres am 31. Dezember 2019. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, diese Befristung aufzuheben.

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Verfassungsbeschwerde am 30. Oktober

Polistitia

Es ist soweit: Am 30. Oktober wird Digitalcourage Verfassungsbeschwerde gegen das neue Polizeigesetz NRW einlegen.

Mit dieser Verfassungsbeschwerde könnten wir eine Grundsatzentscheidung erwirken, die der „Telekommunikationsüberwachung ohne Grenzen“ deutschlandweit einen Riegel vorschiebt.

Welche Regelungen genau angegriffen werden, könnt ihr im Blogeintrag nachlesen.

P.S.: Danke an Ralph Ruthe für die Verlosung!

Rechtswidrige Gewaltausübung

Forschungsprojekt KviAPol

Ruhr-Universität Bochum:
Studie zu Polizeigewalt

Das neue Polizeigesetz NRW hat die Befugnisse der Polizei erweitert.

Um zu beurteilen, ob eine immer weiter fortschreitende Ausdehnung der Grenzen polizeilicher Befugnisse im Interesse der Allgemeinheit sein kann oder nicht, ist es naheliegend, die bisherige Anwendung der Polizeirechte einer Prüfung zu unterziehen.

Ein Alleinstellungsmerkmal polizeilicher Befugnisse ist die von Rechts wegen erlaubte Anwendung körperlicher Gewalt, wenn sie als unumgänglich zum Schutz eines höheren Rechtsgutes als des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit eingestuft werden kann.

Viele Menschen in Deutschland haben das Glück, mit Polizeigewalt keine persönlichen Erfahrungen sammeln zu müssen. Deshalb bilden Berichte aus erster Hand betroffener Menschen eine unverzichtbare Grundlage für eine umfassende Begutachtung der gegenwärtigen Lage. Aktuell wird zu eben diesen Erfahrungen eine groß angelegte Studie „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KviAPol) an der Ruhr Universität Bochum durchgeführt. Das Projekt betrachtet für Deutschland erstmalig systematisch rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung aus der Perspektive der Opfer und im Kontext des polizeilichen Bearbeitungsprozesses. Im Fokus stehen dabei Viktimisierungsprozesse, das Anzeigeverhalten und die Dunkelfeldstruktur, die mit einer quantitativen Opferbefragung (Online-Fragebogen) und qualitativen Expert*inneninterviews untersucht werden. Der Abschlussbericht ist ab 2020 geplant.

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Am 17. September 2019 wurde ein Zwischenbericht über den ersten Teil der Studie veröffentlicht. Er basiert auf der Auswertung derjenigen 3375 Online-Fragebögen, in denen sich die Betroffenen darüber mitgeteilt haben, dass sie Erfahrungen mit körperlicher Gewalt durch Polizist*innen gemacht haben, die sie als übermäßig bzw. rechtswidrig bewerten. Autor*innen sind Laila Abdul-Rahman, Hannah Espín Grau und Prof. Dr. Tobias Singelnstein.

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Ein halbes Jahr mit neuem Polizeigesetz NRW: Wie wird es angewendet?

Schild Überwachungs- und Polizeistaat statt Demokratie
Foto von @V_Vict0ry (Ausschnitt) / CC BY 2.0
Überwachung schadet der Demokratie

Seit Dezember 2018 gilt das neue Polizeigesetz in NRW. Wir halten es für grundrechtswidrig und bereiten eine Verfassungsbeschwerde vor. Erste Anwendungsfälle stützen unsere Ansicht.

CDU-Innenminister Reul rechtfertigte die Polizeigesetzverschärfung in NRW mit Gefahren durch vor allem „islamistischen“ Terrorismus. Wir haben im Vorfeld vor Missbrauch des Gesetzes gegen die Zivilgesellschaft gewarnt. Jetzt gibt es erste Anwendungsfälle, die zeigen, wie die Verschärfung des Polizeigesetzes verwendet wird.

Gewahrsam wegen Umwelt-Aktivismus

Eine fragwürdige neue Regelung ist die Gewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung: Die Polizei darf Menschen für bis zu sieben Tage einsperren, wenn unterstellt wird, dass eine Person absichtlich ihre Identität verschleiert. Erste Anwendung: Nicht gegen Terroristen, sondern Klima-Aktivist.innen. Im Februar wurden mehrere Aktive bei einer Baggerbesetzung in Gewahrsam genommen. Dass die Aktivist.innen gute Gründe haben, den Personalausweis nicht mitzunehmen, zeigen aktuelle Entwicklungen: Anstelle aller, die mit zivilem Ungehorsam gegen Braunkohle-Abbau protestieren, will RWE einen Pressesprecher von Ende Gelände auf 50.000 Euro Schadensersatz verklagen – sein Name ist schließlich öffentlich bekannt.

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Gefahrengebiete: Jede.r kann kontrolliert werden

Wir wollten wissen: Wo und warum gibt es sogenannte „Gefahrengebiete“, in denen die Polizei „anlasslose Anhalte- und Sichtkontrollen“ durchführen darf? Eine Anfrage an das Innenministerium in NRW hat gezeigt, dass bereits mehrere Polizeipräsidien solche Gefahrengebiete deklariert haben: in Dortmund, Düsseldorf, Köln und weiteren Städten. Für insgesamt bis zu 56 Tage am Stück darf die Polizei dann in diesen Gebieten Personen anhalten, einen Identitätsnachweis verlangen, Taschen und Fahrzeuge durchsuchen. Besonders mies: Hier gilt nicht der Straftatenkatalog, der im Gesetz als Definition von Terrorismus eingefügt wurde. Die Maßnahme verweist auf einen älteren Absatz, der unter anderem Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz nennt: Das ist geradezu eine Einladung zum Racial Profiling (Mehr dazu in der Stellungnahme von Anmesty auf Seite 14).

Daten sammeln, Daten verknüpfen

Das neue Polizeigesetz erlaubt unter anderem auch das Sammeln von Daten, zum Beispiel mit Staatstrojanern ausgelesene Privatnachrichten. Jetzt gibt es Pläne, diese Daten schnell auszulesen und zu verknüpfen. Die NRW-Regierung will mehrere Millionen Euro in die Hand nehmen, um dafür Software anzuschaffen. Und das wenige Wochen nachdem wir für Datenverknüpfung mit Palantir einen BigBrotherAward an den Hessischen Innenminister Peter Beuth verliehen haben. Letzte Konsequenz gegen unbelehrbare Hardliner: Wir legen gegen das grundrechtsfeindliche, neue Polizeigesetz Verfassungsbeschwerde ein. Hier unterstützen: https://aktion.digitalcourage.de/polg-nrw.

Digitalcourage e.V.
Für Bürgerrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter

Versteckspiel

Derivative work using „Smoke Smoke Background“ by FreeCreativeStuff from https://pixabay.com/de/photos/rauch-rauch-hintergrund-2721311/ and „Paper Texture Scrapbooking“ by elrodion from https://pixabay.com/de/photos/papier-textur-scrapbooking-aquarell-753508/

Anfang des Monats beschrieb Bundesinnenminister Seehofer ein Erfolgsrezept bei der Gesetzgebung: „Man muss Gesetze kompliziert machen, dann fällt das nicht so auf.“. Später klärte er auf, dass dies „leicht ironisch“ gemeint gewesen sei. Also kein Grund zur Sorge.

Es erscheint sinnvoll, einige aktuelle Entwicklungen in der Innen- und Sicherheitspolitik transparenter zu machen und über hieran vorgebrachte Kritik und Protest zu berichten.

Innenministerkonferenz

Vom 12. bis 14. Juni trafen sich die Innenminister von Bund und Ländern zur Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel, um über Themen wie Überwachung und Abschiebungen zu debattieren.

Aus diesem Anlass zogen am 12. Juni zwei Demonstrationszüge durch Kiel: Ab 18:00 „Hiergeblieben – gegen Abschiebung, Polizeiallmacht und Rassismus“, ab 19:30 „Gegen Repression, Rechtsruck und autoritäre Formierung!“ (#NoIMK2019, Resümee der Organisator*innen).

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Zugriff auf Alexa & Co

Bei den Jüngeren unter 40 Jahren sprechen inzwischen 48 Prozent mit Siri, Googles Assistant oder mit Alexa. Gegenüber letztem Jahr schenken 60 Prozent mehr Menschen einem solchen Sprachübertragungsgerät ihr Vertrauen.

In dem Beschluss der IMK zu Tagesordnungspunkt 27 „Digitale Spuren“ wurden zwar keine neuen Polizei-Befugnisse „zum Auslesen von Daten aus sogenannten Smart-Home-Geräten“ beschlossen. Es ging bei der IMK jedoch nie um neue Ermächtigungen, sondern die Klärung technischer Fragen zu möglichen Daten-Zugriffen bei der nach wie vor angestrebten Ausschöpfung bestehender Befugnisse zur Auswertung digitaler Spuren.

Apropos bestehende Befugnisse: Google legte offen, dass im ersten Halbjahr 2018 deutschen Behörden der Zugriff auf rund 6000 Nutzerkonten gewährt wurde, einschließlich Aufzeichnungen über Standorte und Spracheingaben an Googles Assistant.

Herkömmliche Telefonüberwachung ist im Allgemeinen nicht darauf angewiesen, Daten aus Telefongeräten auszulesen, weil die Gesprächsinhalte viel leichter an anderer Stelle abgegriffen werden können. Folgerichtig kommt die taz zu dem Schluss, für die Auswertung „smarter“ Haushaltsgeräte seien Gesetzesänderungen nicht erforderlich, weil Daten auf Servern beschlagnahmt werden könnten, im Ausland solle dies künftig durch die e-Evidence-Verordnung vereinfacht werden, und den heimlichen Zugriff auf z.B. Alexa ermögliche bereits der 1998 eingeführte „Große Lauschangriff“.

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