Ist Interesse an der Klimabewegung Grund für Festnahme?
Aus der Pressemitteilung des Instituts für Theologie und Politik in Münster vom 6. Februar 2020
Münster/Datteln. Wie in der Presse bereits berichtet, wurde in der Nacht vom ersten auf den zweiten Februar ein Fahrzeug mit drei Personen in der Nähe des Kohlekraftwerkes Datteln IV von PolizeibeamtInnen der 18. Hundertschaft aus Recklinghausen angehalten und die Personen in Gewahrsam genommen. Das Bild des Geschehens, das von der Polizei gezeichnet wurde, ist nicht zutreffend. Es handelt sich hierbei vielmehr um den Versuch, eine grundlose Festnahme im Nachhinein zu rechtfertigen.
weiterlesenBei zwei der drei in Gewahrsam genommenen Personen handelt es sich um MitarbeiterInnen des Instituts für Theologie und Politik in Münster, das seit über 25 Jahren Forschungs- und Bildungsarbeit an der Schnittstelle von Kirche und Sozialen Bewegungen betreibt. In diesem Zusammenhang hatte das Institut auch am Welttreffen der Sozialen Bewegungen mit Papst Franziskus im Vatikan teilgenommen, um dort über die Aktivitäten gesellschaftlicher Basisbewegungen in Deutschland zu berichten. Aktuell beschäftigt sich das Institut in enger Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren intensiv mit der Klimafrage und hatte hierzu im Oktober die Klimasynode organisiert. Aus Interesse für Aktivitäten der Klimabewegung waren die TheologInnen auch in Datteln unterwegs.
Nach einer Kontrolle der Fahrzeugpapiere und der Personalien wurden sie und das Fahrzeug auf gefährliche Gegenstände durchsucht. Obwohl die Polizei keine auffälligen Gegenstände gefunden hatte, wurden alle drei Personen in einem Gefangenentransporter ins Polizeipräsidium gebracht, dort vollständig entkleidet und über Nacht in Einzelzellen gesperrt. Das Auto wurde beschlagnahmt. Straftaten wurden ihnen zu keinem Zeitpunkt vorgeworfen. Als Begründung der Maßnahme diente lediglich die Einschätzung der Polizei, sie würden annehmen, dass man sich eventuell an Protestaktivitäten beteiligen wolle. Erst um 10 Uhr am nächsten Morgen wurden alle drei freigelassen. Ihnen wurde ein dreimonatiges Betretungsverbot für eine mehrere Quadratkilometer umfassende Zone rund um das Kraftwerk ausgesprochen.
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