Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung

Digitalcourage e.V. bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen vor.

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Mit großer Freude nehmen wir auf, dass ein Mitglied unseres Trägerkreises beabsichtigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung von Rechten durch die Verschärfung des Polizeigesetzes zu erheben – Rechten, die im Grundgesetz enthalten sind, welches sich die Deutschen kraft ihrer verfassungsgebenden Gewalt im Mai 1949 gegeben haben. Kurz gesagt: Mit dieser Beschwerde setzt sich Digitalcourage dafür ein, unser aller Rechte zu sichern. Wir bekunden ausdrücklich unsere solidarische Unterstützung.

Der Digitalcourage-Newsletter vom 12.03.2019:

Polizeigesetz NRW – Unterstützt unsere Verfassungsbeschwerde

Liebe Leute,

im Dezember haben CDU, FDP und SPD in NRW die Verschärfung des Polizeigesetzes verabschiedet. Wir reichen dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein!

Hier mitzeichnen und unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen!

Seit die Verschärfung in Kraft getreten ist, darf die Landespolizei in NRW Menschen mit Staatstrojanern und elektronischen Fußfesseln überwachen oder Kontaktverbote und Aufenthaltsvorgaben aussprechen. Begründet haben CDU und FDP das Gesetz mit Terrorismus – doch die Verschärfungen betreffen uns alle.

Mit dem Gesetz werden Grundsätze des Rechtsstaats angegriffen: Die Polizei darf bereits handeln, bevor von einer Person eine konkrete Gefahr ausgeht. Das rückt die Arbeit der Polizei näher an die eines Geheimdienstes und kratzt an der Unschuldsvermutung.

Alle Änderungen haben wir hier erklärt: https://digitalcourage.de/blog/2018/polizeigesetz-nrw-entschaerfung-findet-nicht-statt

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Besonders gefährdet sind durch das Gesetz Aktivist.innen: Wenn „Tatsachen die Annahme begründen, dass die Identitätsfeststellung […] vorsätzlich verhindert worden ist“, darf eine Person mit richterlicher Anordnung bis zu sieben Tage in Gewahrsam genommen werden. Genau das ist bereits passiert: Im Februar saßen Umweltschützer.innen fünf Tage in Haft, bis sie ihre Fingerabdrücke abgegeben hatten. Einen guten Grund dafür gab es nicht, denn der Vorwurf des Hausfriedensbruchs wurde danach fallen gelassen.

Wir wollen keine Gesetze, die Protest kriminalisieren. Wir wollen keine Polizeibefugnisse, die gegen Terror nutzlos sind, aber Grundrechte aushöhlen. Deshalb bereiten wir eine Verfassungsbeschwerde vor. Hier könnt Ihr unterschreiben und unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen: https://aktion.digitalcourage.de/polg-nrw

Mit entschlossenen Grüßen aus Bielefeld
Kerstin Demuth und das Team von Digitalcourage

PS: Bitte helft uns, das Gesetz vor das Verfassungsgericht zu bringen! Erzählt Freunden und Kolleginnen davon!

Digitalcourage-Newsletter vom 12.03.2019

Digitalcourage e.V.
Marktstraße 18
33602 Bielefeld
Für Bürgerrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter

Hintergrund: Bei einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich um eine Beschwerde vor einem Verfassungsgericht, deren Gegenstand die Verletzung eines Grundrechts (Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes) oder grundrechtsgleichen Rechts (Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104) ist.

Ein Freifahrtschein für den Großen Bruder

Dieser Artikel erschien zuerst in der Ausgabe 436 der Zeitschrift Graswurzelrevolution.

Die Auswirkungen des neuen Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen

30. Januar 2019 | Michèle Winkler

Überwachungskamera mit dem Graffiti „WHAT ARE YOU LOOKING AT?“
Foto: Niv Singer via flickr.com (CC BY-SA 2.0)

Am 12. Dezember 2018 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein heftig umstrittenes neues Polizeigesetz verabschiedet. Nach Bayern hatte es in NRW die heftigsten Proteste gegen die umfassende Ausweitung polizeilicher Befugnisse gegeben (vgl. GWR 435). Auch wenn leichte Entschärfungen errungen wurden, können diese nur als Pyrrhussieg gelten.

Freifahrtschein für Polizeiwillkür

Die Polizei in NRW erhält sehr weitgehende neue Befugnisse: Telekommunikations- und Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote, elektronische Fußfessel, Strategische Fahndung und deutlich verlängerte Gewahrsamsdauern. Elektroschockgeräte werden als zusätzliche Waffen eingeführt und die Videobeobachtung darf weiter ausgebaut werden.

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Ein wichtiger Kritikpunkt ist und bleibt die zeitliche und prognostische Vorverlagerung der Eingriffsschwellen, was den Weg für Polizeiwillkür bereitet. Entgegen der bisherigen Vorgaben, dass Polizei im Vorfeld möglicher Straftaten nur aufgrund sogenannter „konkreter Gefahren“ eingreifen darf, kann sie dies nun schon, wenn vagere Vermutungen bestehen, dass eine Person möglicherweise eine „terroristische Straftat“ planen könnte. Was als terroristische Straftat zählt, wird in einem sehr breiten Straftatenkatalog abgebildet: von Mord und Totschlag über Computersabotage oder das Herbeiführen einer Überschwemmung bis hin zu „Gefährlichen Eingriffen in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ oder gar zur Zerstörung eines Fahrzeugs der Polizei.

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Wie die Räumung des Hambacher Forst mit neuem Polizeigesetz verlaufen könnte

– Triggerwarnung: Polizei- und Justizgewalt –

Die Räumung des Hambacher Forsts beginnt wie gehabt mit einer Vorphase. Die Polizei erklärt das Gebiet rings um den Wald zum Gefahrengebiet, täglich finden Kontrollen von Personen statt und es werden großzügig Platzverweise verteilt. All dies nichts neues, nur darf die Polizei jetzt auch rechtmäßig in Fahrzeuge und Rucksäcke schauen – mit dem neuen §12a zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen. Das nutzt sie um noch mehr Durchsuchungen tatsächlich durchzuführen, ein Teil davon bleibt rechtswidrig, aber wie immer interessiert das die Polizei wenig. Wie im Hambacher Forst üblich, gibt es jeden Tag ein paar Menschen, welche die Angabe der Personalien verweigern. Gleich am ersten Tag kontrolliert, nimmt die Polizei zehn Menschen mit auf die Polizeiwache, die keine Angaben gemacht haben, anders als früher werden sie aber nicht nach einigen Stunden gehen gelassen. Als am nächsten Morgen immer noch keine Identität herausgerückt wird, fährt die Polizei nach und nach sieben der Menschen zum Gericht, die anderen werden abends freigelassen, weil das Gericht Feierabend machen will. Die Richterin in Düren entscheidet: Die Menschen dürfen nach §35 Polizeigesetz insgesamt sieben Tage festgehalten werden um die Identität herauszufinden, falls sie nicht vorher ihre Personalien angeben. Noch vor Gericht geben fünf Personen ihre Daten preis, zu hart waren schon die 20 Stunden Gewahrsam bis jetzt – die Aussicht auf sechs weitere Tage lässt sie schauern. Die anderen beiden kommen zurück in die Polizeiwache in Aachen und werden am nächsten Tag in ein Gefängnis verbracht, wo sie die nächsten fünf Tage eingesperrt bleiben, aber einmal am Tag eine Stunde Hofgang bekommen. Vor Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes hätten alle nach maximal 12 Stunden freigelassen werden müssen.

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