Verfassungsbeschwerde am 30. Oktober

Polistitia

Es ist soweit: Am 30. Oktober wird Digitalcourage Verfassungsbeschwerde gegen das neue Polizeigesetz NRW einlegen.

Mit dieser Verfassungsbeschwerde könnten wir eine Grundsatzentscheidung erwirken, die der „Telekommunikationsüberwachung ohne Grenzen“ deutschlandweit einen Riegel vorschiebt.

Welche Regelungen genau angegriffen werden, könnt ihr im Blogeintrag nachlesen.

P.S.: Danke an Ralph Ruthe für die Verlosung!

Ein halbes Jahr mit neuem Polizeigesetz NRW: Wie wird es angewendet?

Schild Überwachungs- und Polizeistaat statt Demokratie
Foto von @V_Vict0ry (Ausschnitt) / CC BY 2.0
Überwachung schadet der Demokratie

Seit Dezember 2018 gilt das neue Polizeigesetz in NRW. Wir halten es für grundrechtswidrig und bereiten eine Verfassungsbeschwerde vor. Erste Anwendungsfälle stützen unsere Ansicht.

CDU-Innenminister Reul rechtfertigte die Polizeigesetzverschärfung in NRW mit Gefahren durch vor allem „islamistischen“ Terrorismus. Wir haben im Vorfeld vor Missbrauch des Gesetzes gegen die Zivilgesellschaft gewarnt. Jetzt gibt es erste Anwendungsfälle, die zeigen, wie die Verschärfung des Polizeigesetzes verwendet wird.

Gewahrsam wegen Umwelt-Aktivismus

Eine fragwürdige neue Regelung ist die Gewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung: Die Polizei darf Menschen für bis zu sieben Tage einsperren, wenn unterstellt wird, dass eine Person absichtlich ihre Identität verschleiert. Erste Anwendung: Nicht gegen Terroristen, sondern Klima-Aktivist.innen. Im Februar wurden mehrere Aktive bei einer Baggerbesetzung in Gewahrsam genommen. Dass die Aktivist.innen gute Gründe haben, den Personalausweis nicht mitzunehmen, zeigen aktuelle Entwicklungen: Anstelle aller, die mit zivilem Ungehorsam gegen Braunkohle-Abbau protestieren, will RWE einen Pressesprecher von Ende Gelände auf 50.000 Euro Schadensersatz verklagen – sein Name ist schließlich öffentlich bekannt.

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Gefahrengebiete: Jede.r kann kontrolliert werden

Wir wollten wissen: Wo und warum gibt es sogenannte „Gefahrengebiete“, in denen die Polizei „anlasslose Anhalte- und Sichtkontrollen“ durchführen darf? Eine Anfrage an das Innenministerium in NRW hat gezeigt, dass bereits mehrere Polizeipräsidien solche Gefahrengebiete deklariert haben: in Dortmund, Düsseldorf, Köln und weiteren Städten. Für insgesamt bis zu 56 Tage am Stück darf die Polizei dann in diesen Gebieten Personen anhalten, einen Identitätsnachweis verlangen, Taschen und Fahrzeuge durchsuchen. Besonders mies: Hier gilt nicht der Straftatenkatalog, der im Gesetz als Definition von Terrorismus eingefügt wurde. Die Maßnahme verweist auf einen älteren Absatz, der unter anderem Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz nennt: Das ist geradezu eine Einladung zum Racial Profiling (Mehr dazu in der Stellungnahme von Anmesty auf Seite 14).

Daten sammeln, Daten verknüpfen

Das neue Polizeigesetz erlaubt unter anderem auch das Sammeln von Daten, zum Beispiel mit Staatstrojanern ausgelesene Privatnachrichten. Jetzt gibt es Pläne, diese Daten schnell auszulesen und zu verknüpfen. Die NRW-Regierung will mehrere Millionen Euro in die Hand nehmen, um dafür Software anzuschaffen. Und das wenige Wochen nachdem wir für Datenverknüpfung mit Palantir einen BigBrotherAward an den Hessischen Innenminister Peter Beuth verliehen haben. Letzte Konsequenz gegen unbelehrbare Hardliner: Wir legen gegen das grundrechtsfeindliche, neue Polizeigesetz Verfassungsbeschwerde ein. Hier unterstützen: https://aktion.digitalcourage.de/polg-nrw.

Digitalcourage e.V.
Für Bürgerrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter

Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung

Digitalcourage e.V. bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen vor.

Digitalcourage e.V. Logo

Mit großer Freude nehmen wir auf, dass ein Mitglied unseres Trägerkreises beabsichtigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung von Rechten durch die Verschärfung des Polizeigesetzes zu erheben – Rechten, die im Grundgesetz enthalten sind, welches sich die Deutschen kraft ihrer verfassungsgebenden Gewalt im Mai 1949 gegeben haben. Kurz gesagt: Mit dieser Beschwerde setzt sich Digitalcourage dafür ein, unser aller Rechte zu sichern. Wir bekunden ausdrücklich unsere solidarische Unterstützung.

Der Digitalcourage-Newsletter vom 12.03.2019:

Polizeigesetz NRW – Unterstützt unsere Verfassungsbeschwerde

Liebe Leute,

im Dezember haben CDU, FDP und SPD in NRW die Verschärfung des Polizeigesetzes verabschiedet. Wir reichen dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein!

Hier mitzeichnen und unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen!

Seit die Verschärfung in Kraft getreten ist, darf die Landespolizei in NRW Menschen mit Staatstrojanern und elektronischen Fußfesseln überwachen oder Kontaktverbote und Aufenthaltsvorgaben aussprechen. Begründet haben CDU und FDP das Gesetz mit Terrorismus – doch die Verschärfungen betreffen uns alle.

Mit dem Gesetz werden Grundsätze des Rechtsstaats angegriffen: Die Polizei darf bereits handeln, bevor von einer Person eine konkrete Gefahr ausgeht. Das rückt die Arbeit der Polizei näher an die eines Geheimdienstes und kratzt an der Unschuldsvermutung.

Alle Änderungen haben wir hier erklärt: https://digitalcourage.de/blog/2018/polizeigesetz-nrw-entschaerfung-findet-nicht-statt

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Besonders gefährdet sind durch das Gesetz Aktivist.innen: Wenn „Tatsachen die Annahme begründen, dass die Identitätsfeststellung […] vorsätzlich verhindert worden ist“, darf eine Person mit richterlicher Anordnung bis zu sieben Tage in Gewahrsam genommen werden. Genau das ist bereits passiert: Im Februar saßen Umweltschützer.innen fünf Tage in Haft, bis sie ihre Fingerabdrücke abgegeben hatten. Einen guten Grund dafür gab es nicht, denn der Vorwurf des Hausfriedensbruchs wurde danach fallen gelassen.

Wir wollen keine Gesetze, die Protest kriminalisieren. Wir wollen keine Polizeibefugnisse, die gegen Terror nutzlos sind, aber Grundrechte aushöhlen. Deshalb bereiten wir eine Verfassungsbeschwerde vor. Hier könnt Ihr unterschreiben und unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen: https://aktion.digitalcourage.de/polg-nrw

Mit entschlossenen Grüßen aus Bielefeld
Kerstin Demuth und das Team von Digitalcourage

PS: Bitte helft uns, das Gesetz vor das Verfassungsgericht zu bringen! Erzählt Freunden und Kolleginnen davon!

Digitalcourage-Newsletter vom 12.03.2019

Digitalcourage e.V.
Marktstraße 18
33602 Bielefeld
Für Bürgerrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter

Hintergrund: Bei einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich um eine Beschwerde vor einem Verfassungsgericht, deren Gegenstand die Verletzung eines Grundrechts (Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes) oder grundrechtsgleichen Rechts (Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104) ist.

Rede zum Thema Überwachung

Haben Sie etwas zu verbergen? Ich schon. Wir alle. Das nennt sich „Privatsphäre“. Ich will nicht beim Nasebohren oder beim Rumknutschen beobachtet werden. Ich will nicht, dass jemand mein Tagebuch liest, oder Nachrichten, die ich Freunden, Eltern und Kolleginnen schreibe. Doch genau das hat der CDU-Innenminister Reul vor: Mehr Videokameras, die popelnde Menschen und tränenreiche Abschiede an Bahnhöfen beobachten. Datenbanken, in denen die Messenger-Nachrichten mutmaßlicher „Gefährder.innen“ gespeichert werden.

Wenn ein eifersüchtiger Partner heimlich die SMS seiner Freundin liest, plagt ihn danach vielleicht zumindest ein schlechtes Gewissen. Eine Datenbank, die unsere Nachrichten speichert, hat kein Gewissen. Ein Computerprogramm, dass die Nachrichten nach Wörtern durchsucht, hat kein Urteilsvermögen. Wir, die Menschen in NRW, die Betroffenen, werden vermutlich nie erfahren, welche Wörter nach dem neuen Polizeigesetz als Hinweis auf eine „drohende Gefahr“ gewertet werden: Bombe? Explosion? Dschihad? Oder doch eher: Demo, Hambi, Freiheit?

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Mit dem neuen Polizeigesetz werden wir nicht geschützt. Im Gegenteil. Wir werden der Gefahr ausgesetzt, selber zur Gefahr deklariert zu werden. Kein Mensch wird nachvollziehen können, warum. Professor Clemens Arzt spricht in seiner Stellungnahme von einem Paradigmenwechsel: Bisher ist eine Gefahr, also die Wahrscheinlichkeit eines Schadens nötig, damit die Polizei überwachen und einsperren darf. In Zukunft soll die Wahrscheinlichkeit einer Wahrscheinlichkeit eines Schadens reichen. Wer soll das verstehen? Wie soll die Polizei die Wahrscheinlichkeit einer Wahrscheinlichkeit einschätzen – Und zwar so, dass es nachvollziehbar ist? Wer soll wissen, wie er oder sie sich verhalten darf, wenn sie von der Polizei in Ruhe gelassen werden will?
Wir haben in den letzten Jahrzehnten in der Bundesrepublik in einem der friedlichsten Länder der Welt gelebt. Das ist auch der Polizei zu verdanken. Ich will eine Polizei! Ich will sie als Ermittler und Rechtsdurchsetzerin, nicht aber als Überwacherin, nicht als Umsetzerin willkürlicher, vorauseilender Repression.

Ein anderer Grund für den Frieden, in dem wir hier aufwachsen durften, sind unsere Abwehrrechte gegen den Staat. Diese Abwehrrechte wurden aus gutem Grund geschaffen.
Das Grundgesetz wurde nicht in einer Zeit der Ruhe und des Friedens geschaffen. Es wurde geschaffen nach einer der größten Katastrophen, in einer der dunkelsten Zeiten, die die Welt je erlebt hat.
Die deutsche Geschichte hat gezeigt, wie wichtig der Schutz der Menschen vor einem übergriffigen Staat ist. Man hatte gelernt, welche Gefahr ein riesiges Machtgefälle darstellt, wenn Überwachung und Repression in die falschen Hände geraten. Man wollte um jeden Preis verhindern, dass sich die Grausamkeiten des dritten Reichs wiederholen. CDU und FDP in NRW werden mit ihrem Hardlinerkurs dem Staat Waffen in die Hand geben, die spätestens, allerspätestens dann gefährlich werden, falls wir in einigen Jahren oder Jahrzehnten die erste Regierung mit AfD-Beteiligung ertragen müssen. Migranten, „Linke“, Journalistinnen, Anwältinnen und Grundrechts-Aktivistinnen werden als erste leiden – dann alle.

Privatsphäre ist eines dieser Abwehrrechte gegen den Staat. Keine freie, demokratische Gesellschaft kann ohne Privatsphäre existieren. Wer uns überwacht, erlangt Wissen über uns. Wer Wissen über uns hat, hat Macht über uns. Das Recht auf Privatsphäre soll mit dem neuen Polizeigesetz bis zur Unkenntlichkeit beschnitten werden:
Mehr Videoüberwachung. Mehr Personenkontrollen. Mit Staatstrojanern Messenger auslesen und mit elektronischen Fußfesseln Aufenthaltsvorgaben kontrollieren – das sind keine angemessenen, verhältnismäßigen Maßnahmen der Verbrechensbekämpfung. Das sind repressive Mittel, um das Leben eines Menschen bis in den letzten Winkel zu durchleuchten.
Und wer Gesetze mit solchen Maßnahmen verabschiedet, muss sich die Frage gefallen lassen: Wieviel mehr Überwachung verträgt unsere Demokratie, unser Grundgesetz und unsere Freiheit?
Die Verschärfung des Polizeigesetzes von NRW geschieht nicht im luftleeren Raum. Sie ist im Kontext zu sehen mit anderen Überwachungsbefugnissen in NRW und auf Bundesebene. Das Maß ist längst voll. Mehr geht nicht, mehr darf nicht.

Hardliner Reul hat öffentlich angekündigt, er wolle nicht nur Gewalttäter ins Visier nehmen. Zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2017 sagte Reul, er wolle weiter auf die Null-Toleranz-Strategie setzen und „konsequent gegen jede Form von Kriminalität vor[gehen] –  auch gegen vermeintliche Bagatellkriminalität“. Er will das Umfeld sogenannter Extremisten ebenso überwachen, wie polizeibekannte Gewalttäter. Ich für meinen Teil fühle mich nicht gerade sicherer, wenn der Staat die Freunde und Familie der Protestierenden im Hambacher Forst genau so hart angehen darf, wie Neonazis die Todeslisten führen.

Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, Verfassungskonformität – all das fehlt dem Gesetzentwurf auch nach zwei Änderungsanträgen durch CDU und FDP. Eines fehlt erstaunlicherweise auch: Die gängige Definition von Terrorismus. Ein Verbrechen, dass geeignet ist, die Bevölkerung erheblich zu verunsichern.
Für mich steht fest: Die Verschärfung des Polizeigesetzes wird die Bevölkerung verunsichern. Niemand in NRW wird mehr sicher sein, ob sie überwacht wird. Niemand wird sicher sein, welche vagen Indizien schon ausreichen mögen, um Ziel der krassen Repressionsmaßnahmen zu werden, die das Gesetz vorsieht. Das finde ich sehr verunsichernd.

Innenminister Reul, die Landesregierung und die Fraktionen von FDP und CDU rütteln an den Grundfesten der Demokratie und des Rechtsstaats. Und solange sie das tun, werden wir da sein, um ihnen klar zu machen: Wir wollen Grundrechte und Demokratie behalten!

Kerstin Demuth, Digitalcourage e.V.

Rede zum Thema Überwachung um 15:15 Uhr bei der Landesweiten Demonstration Polizeigesetz NRW stoppen! am 8.12.2018 (Twitter: #dus0812)