Die Verfassungsbeschwerde gegen die Ende 2018 in Kraft getretene Fassung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen wurde wie angekündigt am 30. Oktober 2019 von dem in Bielefeld beheimateten Verein Digitalcourage e.V. eingereicht. Die Beschwerdeführer*innen rügen die Verletzung der Intimsphäre und damit der Menschenwürde, des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, sowie des Fernmeldegeheimnisses.
Eine der Beschwerdeführer*innen ist Michèle Winkler, Referentin der Geschäftsstelle des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. in Köln. Digitalcourage und das Grundrechtekomitee sind aktive Mitglieder des Bündnisses „Polizeigesetz NRW stoppen!“ und beteiligten sich auch über die Grenzen NRWs hinaus an Protesten gegen die Verschärfungen der Polizeigesetze der Bundesländer.
Dieser Text basiert in weiten Passagen auf der Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. vom 29.10.2019.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die beiden neu eingeführten Überwachungsinstrumente der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Q-TKÜ). Zudem greift sie die mit den Überwachungsmaßnahmen verknüpfte Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle und damit den unbestimmten Rechtsbegriff der „Drohenden Gefahr“ an.
weiterlesenAnders als es das Wort suggeriert, werden bei der Telekommunikationsüberwachung nicht nur Telefonate abgehört. Sie umfasst jegliche technisch vermittelte Kommunikation, sowie sämtliche Online-Aktivitäten. „Jeder Klick, jede Suchanfrage, jedes aufgerufene Video, ja selbst jeder Sprachbefehl: alles, was online passiert, kann die Polizei mitschneiden und auswerten. Sie kann somit mehr über uns erfahren als unsere engsten Bezugspersonen.“ beschreibt Winkler den Sachverhalt.
„Einreichung Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW“ weiterlesen