Einreichung Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW

Einreichung
Foto von Mischa Burmester / CC-BY

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Ende 2018 in Kraft getretene Fassung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen wurde wie angekündigt am 30. Oktober 2019 von dem in Bielefeld beheimateten Verein Digitalcourage e.V. eingereicht. Die Beschwerdeführer*innen rügen die Verletzung der Intimsphäre und damit der Menschenwürde, des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, sowie des Fernmeldegeheimnisses.

Eine der Beschwerdeführer*innen ist Michèle Winkler, Referentin der Geschäftsstelle des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. in Köln. Digitalcourage und das Grundrechtekomitee sind aktive Mitglieder des Bündnisses „Polizeigesetz NRW stoppen!“ und beteiligten sich auch über die Grenzen NRWs hinaus an Protesten gegen die Verschärfungen der Polizeigesetze der Bundesländer.

Dieser Text basiert in weiten Passagen auf der Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. vom 29.10.2019.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die beiden neu eingeführten Überwachungsinstrumente der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Q-TKÜ). Zudem greift sie die mit den Überwachungsmaßnahmen verknüpfte Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle und damit den unbestimmten Rechtsbegriff der „Drohenden Gefahr“ an.

weiterlesen

Anders als es das Wort suggeriert, werden bei der Telekommunikationsüberwachung nicht nur Telefonate abgehört. Sie umfasst jegliche technisch vermittelte Kommunikation, sowie sämtliche Online-Aktivitäten. „Jeder Klick, jede Suchanfrage, jedes aufgerufene Video, ja selbst jeder Sprachbefehl: alles, was online passiert, kann die Polizei mitschneiden und auswerten. Sie kann somit mehr über uns erfahren als unsere engsten Bezugspersonen.“ beschreibt Winkler den Sachverhalt.

„Einreichung Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW“ weiterlesen

Verfassungsbeschwerde am 30. Oktober

Polistitia

Es ist soweit: Am 30. Oktober wird Digitalcourage Verfassungsbeschwerde gegen das neue Polizeigesetz NRW einlegen.

Mit dieser Verfassungsbeschwerde könnten wir eine Grundsatzentscheidung erwirken, die der „Telekommunikationsüberwachung ohne Grenzen“ deutschlandweit einen Riegel vorschiebt.

Welche Regelungen genau angegriffen werden, könnt ihr im Blogeintrag nachlesen.

P.S.: Danke an Ralph Ruthe für die Verlosung!

Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung

Digitalcourage e.V. bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen vor.

Digitalcourage e.V. Logo

Mit großer Freude nehmen wir auf, dass ein Mitglied unseres Trägerkreises beabsichtigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung von Rechten durch die Verschärfung des Polizeigesetzes zu erheben – Rechten, die im Grundgesetz enthalten sind, welches sich die Deutschen kraft ihrer verfassungsgebenden Gewalt im Mai 1949 gegeben haben. Kurz gesagt: Mit dieser Beschwerde setzt sich Digitalcourage dafür ein, unser aller Rechte zu sichern. Wir bekunden ausdrücklich unsere solidarische Unterstützung.

Der Digitalcourage-Newsletter vom 12.03.2019:

Polizeigesetz NRW – Unterstützt unsere Verfassungsbeschwerde

Liebe Leute,

im Dezember haben CDU, FDP und SPD in NRW die Verschärfung des Polizeigesetzes verabschiedet. Wir reichen dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein!

Hier mitzeichnen und unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen!

Seit die Verschärfung in Kraft getreten ist, darf die Landespolizei in NRW Menschen mit Staatstrojanern und elektronischen Fußfesseln überwachen oder Kontaktverbote und Aufenthaltsvorgaben aussprechen. Begründet haben CDU und FDP das Gesetz mit Terrorismus – doch die Verschärfungen betreffen uns alle.

Mit dem Gesetz werden Grundsätze des Rechtsstaats angegriffen: Die Polizei darf bereits handeln, bevor von einer Person eine konkrete Gefahr ausgeht. Das rückt die Arbeit der Polizei näher an die eines Geheimdienstes und kratzt an der Unschuldsvermutung.

Alle Änderungen haben wir hier erklärt: https://digitalcourage.de/blog/2018/polizeigesetz-nrw-entschaerfung-findet-nicht-statt

weiterlesen

Besonders gefährdet sind durch das Gesetz Aktivist.innen: Wenn „Tatsachen die Annahme begründen, dass die Identitätsfeststellung […] vorsätzlich verhindert worden ist“, darf eine Person mit richterlicher Anordnung bis zu sieben Tage in Gewahrsam genommen werden. Genau das ist bereits passiert: Im Februar saßen Umweltschützer.innen fünf Tage in Haft, bis sie ihre Fingerabdrücke abgegeben hatten. Einen guten Grund dafür gab es nicht, denn der Vorwurf des Hausfriedensbruchs wurde danach fallen gelassen.

Wir wollen keine Gesetze, die Protest kriminalisieren. Wir wollen keine Polizeibefugnisse, die gegen Terror nutzlos sind, aber Grundrechte aushöhlen. Deshalb bereiten wir eine Verfassungsbeschwerde vor. Hier könnt Ihr unterschreiben und unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen: https://aktion.digitalcourage.de/polg-nrw

Mit entschlossenen Grüßen aus Bielefeld
Kerstin Demuth und das Team von Digitalcourage

PS: Bitte helft uns, das Gesetz vor das Verfassungsgericht zu bringen! Erzählt Freunden und Kolleginnen davon!

Digitalcourage-Newsletter vom 12.03.2019

Digitalcourage e.V.
Marktstraße 18
33602 Bielefeld
Für Bürgerrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter

Hintergrund: Bei einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich um eine Beschwerde vor einem Verfassungsgericht, deren Gegenstand die Verletzung eines Grundrechts (Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes) oder grundrechtsgleichen Rechts (Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104) ist.