Hintergrund

Diese Einleitung stellt die Situation Anfang Dezember 2018 dar:

Das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition verschärft werden. Hierzu wurde im April ein Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Im Oktober legten CDU und FDP einen ersten Änderungsantrag zu diesem Gesetzesentwurf vor, im Dezember einen zweiten.

Gegen diese geplante Verschärfung des Polizeigesetzes NRW rufen wir, das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“, zu einer landesweiten Demonstration am 8.12.2018 in Düsseldorf auf.

Siehe auch Termine für weitere Aktionen.

Fakten, Bewertungen und sonstige Hintergrundinformationen finden sich in den folgenden Abschnitten.

Vollständige Übersicht aller Gesetzesentwürfe und Änderungsanträge

Polizeigesetz NRW mit farblich hervorgehobenen Änderungen vom 13. und 18. Dezember 2018, wie es am 29. Dezember 2018 in Kraft getreten ist.


Gesetzesentwurf

Gesetzesentwurf der Landesregierung
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen –
Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 17/2351 vom 11.04.2018

Stellungnahmen Sachverständige

aufgeschlagenes Gesetzbuch07.06.2018: 1. Anhörung von Sachverständigen
des Innenausschusses des Landtags zum Gesetzesentwurf (Drs. 17/2351)
Schriftlich eingegangene Stellungnahmen:

Weitere Stellungnahmen

1. Änderungsantrag

Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP
zum Gesetzentwurf (Drs. 17/2351)
Drucksache 17/3865 vom 10.10.2018

Stellungnahmen Sachverständige

aufgeschlagenes Gesetzbuch13.11.2018: 2. Anhörung von Sachverständigen
des Innenausschusses des Landtags zum 1. Änderungsantrag CDU, FDP (Drs. 17/3865)
Schriftlich eingegangene Stellungnahmen:

Weitere Beiträge

Entschließungsantrag GRÜNE

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu dem Gesetzentwurf (Drs. 17/2351)
„Änderung des Polizeigesetzes – weniger Rechtsstaat und viel Symbolpolitik“
Drucksache 17/4540 vom 11.12.2018

Ein Entschließungsantrag enthält Meinungen, Anregungen, Empfehlungen oder Ersuchen zum Beratungsgegenstand. Die Abstimmung über die Ersuchen erfolgt erst nach der Schlussabstimmung des Gesetzesentwurfes.
Siehe auch den Beschluss der LDK am 16.06.2018: „Freiheit sichern! #NoPolGNRW“

Unsere Beiträge zum Thema

  • Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung 12. März 2019
    Digitalcourage e.V. bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen vor. Mit großer Freude nehmen wir auf, dass ein Mitglied unseres Trägerkreises beabsichtigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung von Rechten durch die Verschärfung des Polizeigesetzes zu erheben – Rechten, die im Grundgesetz enthalten sind, welches sich die Deutschen kraft ihrer verfassungsgebenden Gewalt im Mai ...
  • Ein Freifahrtschein für den Großen Bruder 14. Februar 2019
    Dieser Artikel erschien zuerst in der Ausgabe 436 der Zeitschrift Graswurzelrevolution. Die Auswirkungen des neuen Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen 30. Januar 2019 | Michèle Winkler Foto: Niv Singer via flickr.com (CC BY-SA 2.0) Am 12. Dezember 2018 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein heftig umstrittenes neues Polizeigesetz verabschiedet. Nach Bayern hatte es in NRW die heftigsten Proteste gegen die umfassende Ausweitung ...
  • Wie die Räumung des Hambacher Forst mit neuem Polizeigesetz verlaufen könnte 29. November 2018
    – Triggerwarnung: Polizei- und Justizgewalt – Die Räumung des Hambacher Forsts beginnt wie gehabt mit einer Vorphase. Die Polizei erklärt das Gebiet rings um den Wald zum Gefahrengebiet, täglich finden Kontrollen von Personen statt und es werden großzügig Platzverweise verteilt. All dies nichts neues, nur darf die Polizei jetzt auch rechtmäßig in Fahrzeuge und Rucksäcke schauen ...
  • Für dich verboten – Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote 27. Mai 2018
    Stell dir vor die Polizei entscheidet, welchen Ort du betreten darfst oder nicht, ob du einen Ort verlassen darfst oder nicht. Jeden Schritt den du gehen willst, jeden Urlaub den du machen willst, musst du dir von der Polizei genehmigen lassen. Du willst eine Freundin treffen um mal richtig zu quatschen, die Erfahrungen mit dem ...
  • Nichts zu befürchten? 4. Mai 2018
    Die Entwürfe neuer Polizeigesetze verschiedener Bundesländer regeln immer weitergehende Überwachung von Post, E-Mails, Messengern, Telefonen genauso wie Platzverweise, Kontaktverbote, Meldeauflagen oder gar elektronische Fußfesseln. Von den Allierten nach dem zweiten Weltkrieg noch als typisch nationalsozialistisches Unrecht außer Kraft gesetzt gehört der Unterbindungsgewahrsam seit Jahren zu einem Mittel der polizeilichen Praxis. Die neuen Polizeigesetze weiten ihn ...
  • Menschen wegsperren statt Probleme lösen – Ausbau der Ingewahrsamnahme in NRW 4. Mai 2018
    Im Entwurf des neuen Polizeigesetzes von NRW werden die Möglichkeiten zur polizeilichen Ingewahrsamnahme drastisch ausgebaut. Der Begriff Ingewahrsamnahme beschreibt, wenn die Polizei Personen aus präventiven Gründen einsperrt, normalerweise auf der nächsten Polizeiwache. Ein klassisches Beispiel dafür ist, dass es der Polizei erlaubt ist, Menschen einzusperren, wenn sie in einem hilflosen Zustand (z.B. volltrunken) sind. Es ...

Beiträge zu Gesetzesänderungen in verschiedenen Bundesländern

Bundesländer

Weitere Dokumente

Beschlüsse des Landtags

Aus dem Ausschussprotokoll
des Innenausschusses des Landtags am 06.12.2018
Drucksache 17/477 vom 06.12.2018, S. 1-3, 26-33

  • Der Ausschuss nimmt den Änderungsantrag CDU, FDP (Drs. 17/4466)
    mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD bei Enthaltung der SPD-Fraktion an.
  • Der Ausschuss nimmt den Änderungsantrag CDU, FDP (Drs. 17/3865)
    mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und AfD an.

Aus dem Beschlussprotokoll
der 45. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen am Mittwoch, dem 12. Dezember 2018
Drucksache 17/45 vom 12.12.2018

  • Die Beschlussempfehlung (Drs. 17/4525) wurde unter Berücksichtigung des Änderungsantrags CDU, SPD, FDP (Drs. 17/4541)
    mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie der fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der AfD angenommen und damit der Gesetzentwurf (Drs. 17/2351) in der Fassung der Beschlussempfehlung in 2. Lesung verabschiedet.
  • Der Änderungsantrag CDU, SPD, FDP (Drs. 17/4541)
    wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie der fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der AfD angenommen.
  • Der Entschließungsantrag GRÜNE (Drs. 17/4540)
    wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN abgelehnt.

2. Änderungsantrag

Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP
zum Gesetzentwurf (Drs. 17/2351) und zum 1. Änderungsantrag CDU, FDP (Drs. 17/3865)
Drucksache 17/4466 vom 05.12.2018

Beschlussempfehlung

Eine Gegenüberstellung mit links dem ursprünglichen Gesetzesentwurf und rechts den darin eingepflegten 1. und 2. Änderungsanträgen findet sich hier:
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
zum Gesetzentwurf (Drs. 17/2351)
Drucksache 17/4525 vom 07.12.2018

3. Änderungsantrag

Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP
zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf (Drs. 17/4525)
Drucksache 17/4541 vom 11.12.2018

Parlamentarischer Verlauf

26.04.2018: Erste Lesung
des Gesetzesentwurfes (Drs. 17/2351) im Landtag
Drucksache 17/25 vom 26.04.2018, S. 24-33

aufgeschlagenes Gesetzbuch07.06.2018: 1. Anhörung von Sachverständigen
des Innenausschusses des Landtags zum Gesetzesentwurf (Drs. 17/2351)
Drucksache 17/299 vom 07.06.2018, S. 1, 3-109, 111-112

08.11.2018: Aussprache über die 1. Anhörung
des Innenausschusses des Landtags unter Einbeziehung des 1. Änderungsantrags
Drucksache 17/429 vom 08.11.2018, S. 1-6, 8-15

aufgeschlagenes Gesetzbuch13.11.2018: 2. Anhörung von Sachverständigen
des Innenausschusses des Landtags zum 1. Änderungsantrag CDU, FDP (Drs. 17/3865)
Drucksache 17/438 vom 13.11.2018, S. 1, 3-49, 51

06.12.2018: Aussprache über die 2. Anhörung
des Innenausschusses des Landtags unter Einbeziehung des 2. Änderungsantrags
Drucksache 17/477 vom 06.12.2018, S.1-3, 26-33

Zwischenstand 10.10.2018

Gesetzesentwurf mit Änderungen
So hätten die relevanten Abschnitte des Polizeigesetzes dem Gesetzesentwurf (Drs. 17/2351) und 1. Änderungsantrag (Drs. 17/3865) folgend ausgesehen.

Gesetz zur Anpassung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen […]

Der Gesetzesentwurf Drs. 17/2576 mit datenschutzrechtlichen Anpassungen am Polizeigesetz NRW schlägt Änderungen an den §§ 9, 14, 14a, 15, 15c, 16a, 17, 18, 19, 20, 20a, 20b, 20c, 21, 22, 23, 24, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33 und 34c vor (davon basieren die §§ 14, 20c und 34c auf obigem Gesetzesentwurf Drs. 17/2351).
Der zugehörige Änderungsantrag Drs. 17/4490 schlägt hierin Änderungen an den §§ 9, 20c, 22b, 24, 26, 29, 30 und 33 vor (davon basiert § 20c auf obigem Gesetzesentwurf Drs. 17/2351).

Auf Polizeigesetz NRW mit Änderungen wurden aus dieser Anpassung resultierende Änderungen gesondert farblich hervorgehobenen.